Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein
schließt folgende Leistungen mit ein:
- Kostenlose Zustellung der regelmäßg
erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Blätter des Schwäbischen
Albvereins“,
- jährlich als Vereingabe eine Wanderkarte im
Maßstab 1:35000,
- eine verbilligte Übernachtung in einem unserer
Wanderheime,
- verbilligter oder kostenloser Zutritt zu
Bauten und Türmen, die dem Schwäbischen Albverein gehören oder von
ihm zugänglich gemacht werden,
- verbilligter Bezug von Karten, Büchern und Schriften, welche der
Schwäbische Albverein herausgibt,
- Sie erhalten bei allen Vereinen, die dem
Verband Deutscher Wander- und Gebirgsvereine angeschlossen sind, die
gleichen Leistungen wie die Mitglieder dieser Vereine.
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Die Mitgliedsbeiträge beim Schwäbischen Albverein setzen sich
aus zwei Bestandteilen zusammen:
1. dem Grundbeitrag, welcher dem Gesamtverein für
seine Aufgaben zur Verfügung steht
und
2. dem Ortsgruppenzuschlag, welcher für die
Aufgaben
der Ortsgruppe zur Verfügung steht.
Der Grundbeitrag wird laut
Satzung vom Hauptausschuss festgelegt, der
Ortsgruppenzuschlag wird von den einzelnen Ortsgruppen
bestimmt und ist unterschiedlich.
In der folgenden Übersicht
sind nur die Grundbeiträge des Gesamtvereins enthalten, die
Ortsgruppenzuschläge müssen bei den entsprechenden Ortsgruppen
erfragt werden.
Grundbeiträge (gültig ab 2012):
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Vollmitglied |
Euro 26,-- |
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Ehegatten |
Euro 11,-- |
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Auszubildende / Studenten |
Euro 11,-- |
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Jugendliche ab 15 Jahre |
Euro 11,-- |
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Kinder |
Euro 3,-- |
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Familien (einschl. aller Kinder und
Jugendliche bis 21 Jahre) |
Euro 38,-- |
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Alleinerziehende (einschl. aller
Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre) |
Euro 23,-- |
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Körperschaftsmitglieder
(incl. OG-Zuschlag) |
Euro 85,-- |
Für die Beantragung einer Mitgliedschaft können Sie die
Beitrittserklärung verwenden. Bei
eventuellen Rückfragen sind wir gerne behilflich.
(Email:
mitgliederverwaltung@schwaebischer-albverein.de).
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