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Leistungen und Mitgliedsbeiträge beim Schwäbischen Albverein
 
Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein schließt folgende Leistungen mit ein:
  • Kostenlose Zustellung der regelmäßg erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“,
  • jährlich als Vereingabe eine Wanderkarte im Maßstab 1:35000,
  • eine verbilligte Übernachtung in einem unserer Wanderheime,     
  • verbilligter oder kostenloser Zutritt zu Bauten und Türmen, die dem Schwäbischen Albverein gehören oder von ihm zugänglich gemacht werden,     
  • verbilligter Bezug von Karten, Büchern und Schriften, welche der Schwäbische Albverein herausgibt,
  • Sie erhalten bei allen Vereinen, die dem Verband Deutscher Wander- und Gebirgsvereine angeschlossen sind, die gleichen Leistungen wie die Mitglieder dieser Vereine.

 

Die Mitgliedsbeiträge beim Schwäbischen Albverein setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

1. dem Grundbeitrag, welcher dem Gesamtverein für
    seine Aufgaben zur Verfügung steht

und

2. dem Ortsgruppenzuschlag, welcher für die Aufgaben
    der Ortsgruppe zur Verfügung steht.

Der Grundbeitrag wird laut Satzung vom Hauptausschuss festgelegt, der Ortsgruppenzuschlag wird von den einzelnen Ortsgruppen bestimmt und ist unterschiedlich.

In der folgenden Übersicht sind nur die Grundbeiträge des Gesamtvereins enthalten, die Ortsgruppenzuschläge müssen bei den entsprechenden Ortsgruppen erfragt werden.

Grundbeiträge (gültig ab 2012):

Vollmitglied

Euro 26,--

Ehegatten

Euro 11,--

Auszubildende / Studenten

Euro 11,--

Jugendliche ab 15 Jahre

Euro 11,--

Kinder

Euro   3,--

Familien (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre) Euro 38,--

Alleinerziehende (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre)

Euro 23,--

Körperschaftsmitglieder
(incl. OG-Zuschlag)

Euro 85,--

Für die Beantragung einer Mitgliedschaft können Sie die Beitrittserklärung verwenden. Bei eventuellen Rückfragen sind wir gerne behilflich.
(Email: mitgliederverwaltung@schwaebischer-albverein.de).
 


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