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Anerkannter Naturschutzverband
nach § 67 Naturschutzgesetz
Hilfestellung für die Naturschutzarbeit
Neben den Naturschutzlehrgängen des
Schwäbischen Albvereins bieten wir Ihnen eine Vielzahl
weiterer Hilfestellungen für die Naturschutzarbeit. Wenn
Sie Fragen zum Naturschutz haben, wenden Sie sich bitte an
Ihren Gaunaturschutzwart, an die beiden
Hauptnaturschutzwarte, an das Referat Naturschutz bei der
Hauptgeschäftsstelle des Schwäbischen Albvereins,
Hospitalstraße 21 B, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711/22585-14
oder an eine unserer 576 Ortsgruppen. Wir beraten Sie gerne,
auch vor Ort.
Der Schwäbische Albverein steht Ihnen auch
bei Biotoppflege- und Biotopgestaltungsmaßnahmen, z. B. der
Neuanlage von Hecken und anderen Feldgehölzen, der
Neuanlage eines Feuchtbiotops (Tümpel), von
Pflegemaßnahmen in Wacholderheiden, Mähdern, Streuwiesen
oder der Betreuung aufgelassener Weinberggrundstücke
beratend zur Seite.
Unterstützung bei Pflegemaßnahmen können
Sie durch den Pflegetrupp des Schwäbischen Albvereins
erhalten. Er kann auch von Ihrer Ortsgruppe angefordert
werden. Über die Einsatzmöglichkeiten informiert Sie der
Naturschutzreferent des Schwäbischen Albvereins.
Wir werden versuchen zu
helfen!
Ein entsprechendes Lehrgangsprogramm des
Schwarzwaldvereins erhalten Sie beim
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Schwarzwaldverein e. V .
- Referat Naturschutz -
Schlossbergring 15
79098 Freiburg |
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