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Ortsgruppe Lorch
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Mitgliedschaft Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein ist jederzeit möglich. Sie gilt für das gesamte Kalenderjahr. Im allgemeinen wird die Mitgliedschaft bei einer Ortgruppe mittels einer Beitrittserklärung beantragt. Unser Kassenwart leitet diese an den Gesamtverein in Stuttgart weiter, erhält von dort Ihre Mitgliedskarte und übergibt sie Ihnen. Die Jahresbeiträge der Ortsgruppe Lorch können sie der Übersicht "Jahresbeiträge" entnehmen. Jedes Mitglied erhält eine Jahresgabe in Form einer topografischen Wanderkarte. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens bis zum 30. September eines Jahres schriftlich beim 1. Vorsitzenden oder Kassenwart erfolgen. © 2012 Schwäbischer Albverein Stuttgart (Ust-IdNr.:
01/DE147849529)
Impressum
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