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Schutz und Pflege der Kleindenkmale
 

Bevor ein Kleindenkmal – auch in bester Erhaltungsabsicht – in irgendeiner Form „bearbeitet“ wird, sollte unbedingt im Vorfeld abgeklärt werden, wie die Besitzverhältnisse sind, also wem das Kleindenkmal gehört. Der Besitzer des Kleindenkmals muss mit dem Vorhaben um sein Kleindenkmal einverstanden sein.

Wenn das Kleindenkmal ein Kulturdenkmal ist, also offiziell in der Liste der Kulturdenkmale verzeichnet ist und aus kunstgeschichtlichen, wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Gründen nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz steht, muss unbedingt Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde aufgenommen werden. Diese ist beim Landratsamt, bei der Verwaltungsgemeinschaft oder bei der Gemeinde angesiedelt.

Ist das Kleindenkmal kein Kulturdenkmal und sind die Besitzverhältnisse abgeklärt, können Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Objektes überlegt werden. Jeder Schritt, der am Kleindenkmal unternommen wird, sollte mit Fotos und einer kurzen schriftlichen Notiz dokumentiert werden. Das Freischschneiden des Kleindenkmals von Ranken und Büschen ist ein erster Schritt.

In jedem Fall ist es sinnvoll, Kontakt zu Fachleuten wegen des  Materials (Holz, Stein, Metall, ...) aufzunehmen und sich kompetent beraten zu lassen. Die Verwendung falscher Mittel bei der Reinigung und Pflege, und sei es noch so gut gemeint, kann auf lange Sicht dem Kleindenkmal mehr schaden, als es unbearbeitet zu lassen.

Wird zum Beispiel ein Sandsteinkreuz von Flechten und Moos befreit, indem scharfe Mittel – wie man sie gelegentlich zur Reinigung von Grabsteinen verwendet – eingesetzt werden oder wird es gar mit dem Sand- oder Dampfstrahlgerät abgestrahlt, können feine Risse im weichen porösen Stein entstehen, die sich mit Wasser vollsaugen, bei Frost gefrieren und damit das Abplatzen von Teilen des Steines verursachen.

Volkmar Wirth, Direktor des Staatlichen Museums für Naturkunde in Karlsruhe, stellt in seiner Untersuchung zum „Indikator Flechte“[46] anschaulich dar, was es für die Kleindenkmale aus Stein wie Bildstöcke, Wegkreuze, Grab- und Grenzsteine bedeutet, wenn die Flechten entfernt werden. Nicht nur bei weichen Gesteinsarten wie Buntsandstein, auch auf Objekten aus Granit bilden die Flechten eine „schützende Kruste“ und der Stein wird „dauernd wie durch eine Haut geschützt“.[47] Aber nicht nur Stein, auch Holz wird von Flechten befallen. Wirth rät dringend, in jedem Fall fachmännischen Rat einzuholen.

Gleiche Effekte können die Anwendung falscher Farbe oder zu scharfer Reinigungsmittel auch bei Holz haben. Anstatt das Kleindenkmal zu erhalten, trägt falsche Behandlung, die zwar kurzfristig Erfolg verheißt, auf lange Sicht zum Zerfall des Kleindenkmals bei. Solche Überlegungen und Planungen zum Schutz des Kleindenkmals sollten unbedingt im Vorfeld gemacht werden. In den Fragen der Gestaltung ist es sinnvoll, nach alten Unterlagen oder Fotos zu forschen. Auch hier sollte fachliche Beratung nachgefragt werden.[48]

Eine genaue Dokumentation des Zustands, in dem man das Kleindenkmal antrifft, und der Renovierungsschritte kann späteren Generationen sachdienliche Hinweise geben. Außerdem entschädigt eine Vorher-Nachher-Darstellung für die Arbeit, die aufgewendete Zeit und die eventuellen Rückenschmerzen. Zudem ist sie Ansporn für andere Gruppen, sich um ein Kleindenkmal zu kümmern.

Die Dokumentation für die Öffentlichkeit macht den Wert des Denkmals für die Menschen in seiner Umgebung sichtbar. Es wird auffällig und wird mehr geschätzt. Zudem lassen sich eventuelle Sponsoren leichter gewinnen, das Projekt oder ein Folgeprojekt finanziell oder mit Sachmitteln zu unterstützen, wenn sie sehen, was dabei herauskommen kann.
 


[46] Wirth 2002
[47] Wirth 2002, S. 75
[48] Archive (Stadt, Kreis, Kirche), alte Zeitungsberichte, vor allem aber Privatarchive mit Fotoalben

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