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Bevor ein
Kleindenkmal – auch in bester Erhaltungsabsicht – in irgendeiner
Form „bearbeitet“ wird, sollte unbedingt im Vorfeld abgeklärt
werden, wie die Besitzverhältnisse sind, also wem das Kleindenkmal
gehört. Der Besitzer des Kleindenkmals muss mit dem Vorhaben um sein
Kleindenkmal einverstanden sein.
Wenn das
Kleindenkmal ein Kulturdenkmal ist, also offiziell in der Liste der
Kulturdenkmale verzeichnet ist und aus kunstgeschichtlichen,
wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Gründen nach § 2 des
Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz steht, muss unbedingt
Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde aufgenommen werden. Diese
ist beim Landratsamt, bei der Verwaltungsgemeinschaft oder bei der
Gemeinde angesiedelt.
Ist das
Kleindenkmal kein Kulturdenkmal und sind die Besitzverhältnisse
abgeklärt, können Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Objektes
überlegt werden. Jeder Schritt, der am Kleindenkmal unternommen
wird, sollte mit Fotos und einer kurzen schriftlichen Notiz
dokumentiert werden. Das Freischschneiden des Kleindenkmals von
Ranken und Büschen ist ein erster Schritt.
In jedem Fall
ist es sinnvoll, Kontakt zu Fachleuten wegen des Materials (Holz,
Stein, Metall, ...) aufzunehmen und sich kompetent beraten zu
lassen. Die Verwendung falscher Mittel bei der Reinigung und Pflege,
und sei es noch so gut gemeint, kann auf lange Sicht dem
Kleindenkmal mehr schaden, als es unbearbeitet zu lassen.
Wird zum
Beispiel ein Sandsteinkreuz von Flechten und Moos befreit, indem
scharfe Mittel – wie man sie gelegentlich zur Reinigung von
Grabsteinen verwendet – eingesetzt werden oder wird es gar mit dem
Sand- oder Dampfstrahlgerät abgestrahlt, können feine Risse im
weichen porösen Stein entstehen, die sich mit Wasser vollsaugen, bei
Frost gefrieren und damit das Abplatzen von Teilen des Steines
verursachen.
Volkmar Wirth,
Direktor des Staatlichen Museums für Naturkunde in Karlsruhe, stellt
in seiner Untersuchung zum „Indikator Flechte“[46]
anschaulich dar, was es für die Kleindenkmale aus Stein wie
Bildstöcke, Wegkreuze, Grab- und Grenzsteine bedeutet, wenn die
Flechten entfernt werden. Nicht nur bei weichen Gesteinsarten wie
Buntsandstein, auch auf Objekten aus Granit bilden die Flechten eine
„schützende Kruste“ und der Stein wird „dauernd wie durch eine Haut
geschützt“.[47]
Aber nicht nur Stein, auch Holz wird von Flechten befallen. Wirth
rät dringend, in jedem Fall fachmännischen Rat einzuholen.
Gleiche
Effekte können die Anwendung falscher Farbe oder zu scharfer
Reinigungsmittel auch bei Holz haben. Anstatt das Kleindenkmal zu
erhalten, trägt falsche Behandlung, die zwar kurzfristig Erfolg
verheißt, auf lange Sicht zum Zerfall des Kleindenkmals bei. Solche
Überlegungen und Planungen zum Schutz des Kleindenkmals sollten
unbedingt im Vorfeld gemacht werden. In den Fragen der Gestaltung
ist es sinnvoll, nach alten Unterlagen oder Fotos zu forschen. Auch
hier sollte fachliche Beratung nachgefragt werden.[48]
Eine genaue
Dokumentation des Zustands, in dem man das Kleindenkmal antrifft,
und der Renovierungsschritte kann späteren Generationen
sachdienliche Hinweise geben. Außerdem entschädigt eine
Vorher-Nachher-Darstellung für die Arbeit, die aufgewendete Zeit und
die eventuellen Rückenschmerzen. Zudem ist sie Ansporn für andere
Gruppen, sich um ein Kleindenkmal zu kümmern.
Die
Dokumentation für die Öffentlichkeit macht den Wert des Denkmals für
die Menschen in seiner Umgebung sichtbar. Es wird auffällig und wird
mehr geschätzt. Zudem lassen sich eventuelle Sponsoren leichter
gewinnen, das Projekt oder ein Folgeprojekt finanziell oder mit
Sachmitteln zu unterstützen, wenn sie sehen, was dabei herauskommen
kann.
[46]
Wirth 2002
[47]
Wirth 2002, S. 75
[48]
Archive (Stadt, Kreis, Kirche), alte Zeitungsberichte, vor
allem aber Privatarchive mit Fotoalben
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