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Kleindenkmale in Zusammenhang mit Religion und Glaube
 

Bildstock


Beispiel 1 "Bildstock"

Der Bildstock ist eine Andachtsstätte aus Holz oder Stein, an der Bilder der Gottesmutter oder von Heiligen oder Kreuze aufgestellt werden. Bildstöcke fordern zum Innehalten und Nachdenken auf. Sie werden wie Kreuze aus Dankbarkeit, zum Lob Gottes, aufgrund eines Gelöbnisses oder eines Gelübdes oder mit der Bitte um Segen oder um Schutz vor Bösem aufgestellt. Sie finden sich an markanten Stellen in der Landschaft, an Prozessions- und Wallfahrtswegen, in Form von Kreuzweg- oder Kapellenwegstationen oder stehen einfach auf einem privaten Grundstück und entlang eines alltäglichen Weges. Ein Autor bezeichnet sie als „Meilensteine der Frömmigkeit“[26].  

„Die Bildstocksetzung lässt sich am erhaltenen Bestand [und an bildlichen Zeugnissen] bis ins 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Vom Protestantismus aufgegeben, erfolgte die größte Blüte in der Barockzeit. Der Bildstock ist primär religiöses Mal mit religiösen Darstellungen oder in Form von religiösen Zeichen wie dem Kreuz und bedient sich verschiedenster, vom Zeitstil mehr oder weniger beeinflusster Formen und unterschiedlicher Materialien. Sie ist geschichtlicher Bewegungen unterworfen.“[27] So beschreibt ein Volkskundler und Kunsthistoriker den Bildstock. Der älteste bekannte urkundliche Beleg für das Wort ‚Bildstock’ ist ein Hinweis Fürstenberger Urkundenbuch aus dem Jahr 1490: „Bi ainem Felsen an ainem Bildstock“[28] 

Erhalten aus diesen Zeiten haben sich die Bildstöcke aus Stein. Die wohl ursprünglichen Bildstöcke aus Holz sind längst vergangen. Es ist davon auszugehen, dass die ersten Bildstöcke aus einem lebenden Baum gehauen oder geschnitzt worden sind. Der Baumstamm war der „natürliche“ Schaft des Bildstocks, in den eine Nische geschnitzt oder an dem ein Bild angebracht wurde. Noch heute finden sich neben den Bildstöcken aus Holz oder Stein (modernere auch aus Metall) so genannte Baumbildstöcke[29]

Der Bildstock ist ein freistehendes säulen- oder pfeilerförmiges Mal (Säulenbildstock, Pfeilerbildstock) mit Basis und einem akzentuierten Kopfteil. Seiner Gestaltung liegt in der Regel eine dreiteilige Form zugrunde: Auf einem Sockel steht der Schaft mit dem Aufsatz. Der Aufsatz hat eine oder mehrere Bildnischen oder Bildgehäuse in dem sich das Andachtsbild als gemaltes Bild, als Relief oder als Figur oder Figurengruppe befindet. In vielen Fällen ist der Aufsatz mit einem Kreuz bekrönt. Zahlreiche Bildstöcke tragen Inschriften. Vielerorts werden der Bildstock und auch andere ähnliche Formen mit „Bildstöckle“ bezeichnet.


Beispiel 2 "Bildstock"

Bildstock und Wegkreuz bilden im weichen Übergang Zwischenformen, die nicht eindeutig zuzuordnen sind. Oft ist die Bildnische eines Bildstocks mit einem kleinen Kreuz bekrönt. Bei einem Kreuzbildstock ist auf der Nische eines Bildstockes ein Kreuz aufgesetzt. Die Größe des Kreuzes im Verhältnis zum Bildstock ist der Beurteilungsfaktor, ob es sich um einen Bildstock oder ein Kreuzbildstock handelt. 

Ob es sich um einen Bildstock oder ein Wegkreuz handelt ist nicht immer eindeutig zu klären. So zum Beispiel, wenn ein gusseisernes Kreuz auf einem Felsbrocken oder einem Findling angebracht ist. In manchen Fällen hat der Stein (also eigentlich der Sockel) noch eine Nische oder grottenartige Höhlung, in denen eine Heiligenfigur steht.


Beispiel 3 "Bildstock"

Fließend sich auch die Übergänge vom Bildstock zum Bildhäuschen oder Kapellenbildstock. Der Schaft eines Bildstocks besteht oft aus einer Säule oder einem Pfeiler, der Bildstock kann aber auch gemauert sein, mit Nische und Dach, allerdings ist der Innenraum nicht begehbar. Von dieser Form ist die kleine Wegkapelle mit betretbarem Vor- oder Innenraum nicht weit entfernt. Die Entwicklung kann wie folgend beschrieben werden: „Der Schaft verkümmerte zum Sockel, die aufgesetzte Bildnische wuchs sich allmählich zum Bethäuschen und zur offenen Feldkapelle aus – die Bildnische wurde ein betretbarer Raum.“[30]  

Der Kapellenbildstock ist also ein Bildstock mit breitem Sockel aus Mauerwerk, in der Regel hat er ein Satteldach, manchmal auch Pultdach. Wenn die Bildnische bis zum Boden reicht sind die Übergänge zur betretbaren Kapelle fließend. Eine Feldkapelle ist nach vorne hin offen (offene Apsis), allerdings ist die Bild- oder Altarnische häufig mit einem Gitter gesichert.  

Kleine Kapellen (von mittellateinisch cappella, „kleiner Umhang“) dienten ursprünglich als einfache Umkleidung dem Schutz von Heiligenfiguren oder eines Kreuzes. 

Zu den eigentlichen Kleindenkmalen zählen die Kapellen nur, wenn sie nicht begehbar sind. Von der Form her gehen sie aus dem Bildstock hervor, man könnte sie als größere Bildstöcke bezeichnen. Sie prägen die Landschaft vor allem in katholischen Gebieten als Hofkapellen auf im freien Gelände liegenden Gehöften oder als Feld- und Wegkapellen im Bereich des Ortsetters und in der freien Flur. In vielen Fällen dienen sie der privaten Andacht.
Die in der freien Flur errichteten Kapellen erinnern manchmal an ehemalige Ansiedlungen, die bei einem Unglück ausgelöscht oder aufgegeben und verlassen worden sind. Manche stehen in Zusammenhang mit einer früheren Wallfahrt.  

Meist aber wurden die kleinen Andachtsinseln auf Grund eines Gelübdes, aus Dankbarkeit errichtet. Die Gestaltungs- und Bauformen sind an einen Kirchenbau angelehnt, die Materialien sind Stein, manchmal Holz. Ihre Form ist vielfältig und reicht vom traditionellen bis zum individuellen zeitgenössischen Bauen. Im Mittelpunkt steht ein Betraum mit wenigen Sitz- oder Stehplätzen. Oft ist ein kleiner Glockenturm oder Dachreiter vorhanden. 

Bei der Bildsäule handelt es sich um eine hohe Säule, auf der eine Heiligenfigur steht. Mariensäulen sind von Maria, der Gottesmutter bekrönt, doch kommen auch andere Heiligenfiguren vor wie zum Beispiel der hl. Michael. (s. Heiligenfiguren)
 


[26] Werner/Werner 1991, S. 33
[27] Gottschalk/Schemmel 1972 S.1
[28] Werner/Werner 1991, S. 35, Zitiert nach Hermann Fischer: Schwäbisches Wrterbuch. Tübingen 1904, Band I, Spalte 1112ff
[29] Gottschalk/Schemmel 1972
[30] Werner/Werner 1991, S. 38
 

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