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Kleindenkmale in Zusammenhang mit Recht und Verwaltung, Grenzzeichen
 

Steinkreuz, Sühnekreuz
 


Beispiel 1 "Steinkreuz"

Das Steinkreuz oder Sühnekreuz ist ein ganz besonderes Kleindenkmal und steht in einem rechtlichen Zusammenhang.  Es war Bestandteil einer Sühne, die von einem Totschläger forderte, ein steinernes Kreuz an einer öffentlichen Stelle, nämlich am Ort des Verbrechens, aufzustellen.  

Die niederen Steinkreuze, häufig nicht höher als ein Meter, wirken in ihrer archaischen Form eher geheimnisvoll. Viele Sagen, Geschichten und abergläubische Vorstellungen ranken sich um die kleinen, dennoch massigen Kreuze. Meist haben die Kreuze zumindest für die Einheimischen einen Namen, wie „Schwedenkreuz“, „Franzosenkreuz“. Sie sind anschauliche Relikte mittelalterlicher Rechtspraxis. Die steinernen Kreuze gehen meist auf eine Totschlagsühne zurück – nicht auf einen kaltblütig geplanten Mord, sondern auf einen im Affekt ausgeführten Totschlag. Um die Blutrache und die Sippenhaftung einzuschränken, bestand im Falle des Totschlags die Möglichkeit eines privaten Ausgleichs zwischen den Parteien. Ein Sühnevertrag wurde aufgesetzt, in dem sich der Übeltäter zu Sühneleistungen verpflichtete. Es ging einerseits darum, die Hinterbliebenen des Getöteten materiell mit Geld- oder Sachleistungen zu entschädigen, andererseits musste der Übeltäter Leistungen für das Seelenheil des Toten erbringen, indem er zum Beispiel Seelenmessen und Andachten und für die Kirche Wachs und Kerzen stiftete. Bußwahlfahrten und Demutsübungen des Täters wie zum Beispiel das Tragen eines Bußgewandes beim Begräbnis konnten auch Bestandteil des Vertrages sein, der die Bedingungen genau vorgab. In der Urkunde wurde festgelegt, dass der Täter – und wenn der Täter flüchtig war, die Familie des Täters – ein Sühnemal, also ein Kreuz aus Holz oder Stein aufzustellen hatte, das so genannte Sühnekreuz. Streng genommen darf ein niederes Steinkreuz erst als Sühnekreuz bezeichnet werden, wenn ein schriftlicher Sühnevertrag vorliegt. 

Der Rechtsbrauch der Sühneverträge und der Steinkreuzsetzung wurde etwa zwischen 1250 bis 1600 ausgeübt. Das große Gesetzgebungswerk von Karl V., die Constitutio Criminalis Carolina von 1532, hat solche privaten Lösungen verboten, indem es auch bei Totschlag ein Verfahren vor einem öffentlichen Richter anordnete. Diese Vorschrift setzte sich allerdings erst allmählich durch. 

Im deutschsprachigen Raum schätzt man die Zahl der Steinkreuze auf ca. 4000,[11] Bernhard Losch hat in seinem großen Inventar über die Steinkreuzen für Baden-Württemberg rund 1600 Steinkreuze, darunter 500 bereits abgegangene Kreuze, inventarisiert und verzeichnet.[12] Nach seiner Einschätzung sind wohl Sühnekreuze in erheblich größerer Zahl errichtet worden, als heute bekannt ist. Auch über die heutigen Landesgrenzen Baden-Württembergs hinaus gibt es Sühnekreuze. Die Datierung stellt uns vor Schwierigkeiten, da die Kreuze meistens ohne Jahreszahl aufgestellt worden waren. Aufgrund der Kreuzformen lassen sich die rund 1100 Kreuze in Baden-Württemberg in einen bestimmten Zeitraum einordnen: „Mehr als die Hälfte der erhaltenen Kreuze sind dem 15. und 16. Jahrhundert zuzuordnen. Ein wesentlich kleinerer Teil ist im 13. und 14. Jahrhundert entstanden, und knapp ein Drittel stammt aus den letzten drei Jahrhunderten.“[13] Diese späten Kreuze sind wohl keine Sühnekreuze im engeren Sinn, sondern Erinnerungskreuze am Ort eines jähen, unvorhergesehen Todesfalles oder Unglücks.


Beispiel 2 "Steinkreuz"

Die niederen Steinkreuze sind aus einem Stück gehauen und stehen mit einem knolligen, unbearbeiteten Fuß fest in der Erde. Die parallelkantigen Kreuzformen, also das lateinische Kreuz oder griechische Kreuz, bei dem Arme und Stamm gleich lang sind, sind die häufigsten Formen der Steinkreuze. Manchmal ist der Schaft nach unten verbreitert, manchmal dazu auch Kopf und Balken nach außen, wie beim so genannten Tatzenkreuz.


Beispiel "Scheibenkreuz"

Scheibenkreuze, bei denen eine runde Scheibe das reliefartig erhabene Kreuz einfasst und hinterlegt oder Radkreuze, bei denen ein Kreisrand das Kreuz umfasst (wie in Erligheim, LB) sind selten.


Beispiel 3 "Steinkreuz"

Auf Ungefähr einem Drittel der Kreuze sind Zeichen eingekerbt, weniger häufig als Relief zu finden.[14] Die Zeichen auf den Kreuzen stellen in einigen Fällen die Tatwerkzeuge dar, also Waffen. Meist aber sind es Abbildungen von Werkzeugen, wie Winzermesser oder Pflug, die sich auf den Beruf oder Stand der Person beziehen, zu deren Tod das Kreuz errichtet wurde. Ausführliche Inschriften sind selten – bei weniger als 10 % der Kreuze – , Jahreszahl oder Initialen sind auf ca. 5 % der Kreuze vermerkt.  

Um diese Kreuze ranken sich Geschichten und Sagen, die die Entstehung des Kreuzes erklären und die dem Ort um das Kreuz magische Kräfte zuschreiben und damit den Standort des Steinkreuzes als geheimnisvoll markieren. Sie erzählen vom gegenseitigem und einseitigem Totschlag oder beschreiben ein Kriegergrab oder einen Unglücksfall.  

Der Galgen ist die Hinrichtungsstätte für einen zum Tod durch den Strang Verurteilten. Das Hängen galt als schändliche Todesart. In den Fundamentsteinen wurde ein hölzernes Gerüst verankert. Bei einer anderen Form des Galgens (zum Beispiel in der Schweiz oder in Hessen) bestand das Gerüste des Galgens aus zwei, manchmal auch drei gemauerten Säulen. Der Galgen stand meist außerhalb der Ortschaft in offener Landschaft; Gewann- oder Straßennamen wie „Galgenberg“ zeugen heute noch davon. In alten Karten finden sich die Galgen verzeichnet. Heute stößt man in erster Linie noch auf die Fundamentreste, da die Galgen abgebrochen wurden oder das Holz abgewittert ist. In Baden zum Beispiel wurde 1812 durch einen Erlass angeordnet, dass alle Galgen abzubrechen seien.


Beispiel "Pranger"

Im Gegensatz zum Galgen ist der Pranger an zentralen Stellen in der Ortschaften, meist an historischen Gebäuden angebracht. Der Pranger ist eine Vorrichtung an Mauern oder Hausfassaden, die dazu diente, Menschen, die sich wegen bestimmter Vergehen schuldig gemacht hatten, anzuketten oder anzuschließen. Sie wurden wegen ihres Vergehens öffentlich zur Schau gestellt und somit „angeprangert“. 

Maße oder Maßeinheiten, die zur Einhaltung der korrekten vorgeschriebenen Größen dienten, gehören auch in den Bereich Recht und Verwaltung. An öffentlichen Gebäuden, wie Rathäuser oder Kirchen, waren auf Inschrifttafeln oder -steinen die Maße in Form von Elle oder Klafter angegeben und angezeichnet. Dort konnte jeder nachprüfen, ob er mit seinem Maß richtig lag.
 


[11] Hartinger 1989, S. 221
[12] Losch 1998, S. 5; Losch, 1981; Wiedenmann 1989, S. 16
[13] Losch 1998, S. 6
[14] Losch 1998, S. 7

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