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Steinkreuz, Sühnekreuz

Beispiel 1 "Steinkreuz"
Das Steinkreuz oder Sühnekreuz ist ein ganz
besonderes Kleindenkmal und steht in einem rechtlichen Zusammenhang.
Es war Bestandteil einer Sühne, die von einem Totschläger forderte,
ein steinernes Kreuz an einer öffentlichen Stelle, nämlich am Ort des
Verbrechens, aufzustellen.
Die niederen Steinkreuze, häufig nicht höher als
ein Meter, wirken in ihrer archaischen Form eher geheimnisvoll. Viele
Sagen, Geschichten und abergläubische Vorstellungen ranken sich um die
kleinen, dennoch massigen Kreuze. Meist haben die Kreuze zumindest für
die Einheimischen einen Namen, wie „Schwedenkreuz“, „Franzosenkreuz“.
Sie sind anschauliche Relikte mittelalterlicher Rechtspraxis. Die
steinernen Kreuze gehen meist auf eine Totschlagsühne zurück – nicht
auf einen kaltblütig geplanten Mord, sondern auf einen im Affekt
ausgeführten Totschlag. Um die Blutrache und die Sippenhaftung
einzuschränken, bestand im Falle des Totschlags die Möglichkeit eines
privaten Ausgleichs zwischen den Parteien. Ein Sühnevertrag wurde
aufgesetzt, in dem sich der Übeltäter zu Sühneleistungen
verpflichtete. Es ging einerseits darum, die Hinterbliebenen des
Getöteten materiell mit Geld- oder Sachleistungen zu entschädigen,
andererseits musste der Übeltäter Leistungen für das Seelenheil des
Toten erbringen, indem er zum Beispiel Seelenmessen und Andachten und
für die Kirche Wachs und Kerzen stiftete. Bußwahlfahrten und
Demutsübungen des Täters wie zum Beispiel das Tragen eines Bußgewandes
beim Begräbnis konnten auch Bestandteil des Vertrages sein, der die
Bedingungen genau vorgab. In der Urkunde wurde festgelegt, dass der
Täter – und wenn der Täter flüchtig war, die Familie des Täters – ein Sühnemal, also ein Kreuz aus Holz oder Stein aufzustellen hatte, das
so genannte Sühnekreuz. Streng genommen darf ein niederes Steinkreuz
erst als Sühnekreuz bezeichnet werden, wenn ein schriftlicher
Sühnevertrag vorliegt.
Der Rechtsbrauch der Sühneverträge und der
Steinkreuzsetzung wurde etwa zwischen 1250 bis 1600 ausgeübt. Das
große Gesetzgebungswerk von Karl V., die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532, hat solche privaten Lösungen verboten, indem es
auch bei Totschlag ein Verfahren vor einem öffentlichen Richter
anordnete. Diese Vorschrift setzte sich allerdings erst allmählich
durch.
Im deutschsprachigen Raum schätzt man die Zahl
der Steinkreuze auf ca. 4000,[11]
Bernhard Losch hat in seinem großen Inventar über die Steinkreuzen für
Baden-Württemberg rund 1600 Steinkreuze, darunter 500 bereits
abgegangene Kreuze, inventarisiert und verzeichnet.[12]
Nach seiner Einschätzung sind wohl Sühnekreuze in erheblich größerer
Zahl errichtet worden, als heute bekannt ist. Auch über die heutigen
Landesgrenzen Baden-Württembergs hinaus gibt es Sühnekreuze. Die
Datierung stellt uns vor Schwierigkeiten, da die Kreuze meistens ohne
Jahreszahl aufgestellt worden waren. Aufgrund der Kreuzformen lassen
sich die rund 1100 Kreuze in Baden-Württemberg in einen bestimmten
Zeitraum einordnen: „Mehr als die Hälfte der erhaltenen Kreuze sind
dem 15. und 16. Jahrhundert zuzuordnen. Ein wesentlich kleinerer Teil
ist im 13. und 14. Jahrhundert entstanden, und knapp ein Drittel
stammt aus den letzten drei Jahrhunderten.“[13] Diese
späten Kreuze sind wohl keine Sühnekreuze im engeren Sinn, sondern
Erinnerungskreuze am Ort eines jähen, unvorhergesehen Todesfalles oder
Unglücks.

Beispiel 2 "Steinkreuz"
Die niederen Steinkreuze sind aus einem Stück gehauen und stehen
mit einem knolligen, unbearbeiteten Fuß fest in der Erde. Die
parallelkantigen Kreuzformen, also das lateinische Kreuz oder
griechische Kreuz, bei dem Arme und Stamm gleich lang sind, sind die
häufigsten Formen der Steinkreuze. Manchmal ist der Schaft nach unten
verbreitert, manchmal dazu auch Kopf und Balken nach außen, wie beim
so genannten Tatzenkreuz.

Beispiel "Scheibenkreuz"
Scheibenkreuze, bei denen eine runde Scheibe das reliefartig
erhabene Kreuz einfasst und hinterlegt oder Radkreuze, bei denen ein
Kreisrand das Kreuz umfasst (wie in Erligheim, LB) sind selten.

Beispiel 3 "Steinkreuz"
Auf Ungefähr einem Drittel der Kreuze sind
Zeichen eingekerbt, weniger häufig als Relief zu finden.[14]
Die Zeichen auf den Kreuzen stellen in einigen Fällen die Tatwerkzeuge
dar, also Waffen. Meist aber sind es Abbildungen von Werkzeugen, wie
Winzermesser oder Pflug, die sich auf den Beruf oder Stand der Person
beziehen, zu deren Tod das Kreuz errichtet wurde. Ausführliche
Inschriften sind selten – bei weniger als 10 % der Kreuze – ,
Jahreszahl oder Initialen sind auf ca. 5 % der Kreuze vermerkt.
Um diese Kreuze ranken sich Geschichten und
Sagen, die die Entstehung des Kreuzes erklären und die dem Ort um das
Kreuz magische Kräfte zuschreiben und damit den Standort des
Steinkreuzes als geheimnisvoll markieren. Sie erzählen vom
gegenseitigem und einseitigem Totschlag oder beschreiben ein
Kriegergrab oder einen Unglücksfall.
Der Galgen ist die Hinrichtungsstätte für einen zum Tod
durch den Strang Verurteilten. Das Hängen galt als schändliche
Todesart. In den Fundamentsteinen wurde ein hölzernes Gerüst
verankert. Bei einer anderen Form des Galgens (zum Beispiel in der
Schweiz oder in Hessen) bestand das Gerüste des Galgens aus zwei,
manchmal auch drei gemauerten Säulen. Der Galgen stand meist außerhalb
der Ortschaft in offener Landschaft; Gewann- oder Straßennamen wie
„Galgenberg“ zeugen heute noch davon. In alten Karten finden sich die
Galgen verzeichnet. Heute stößt man in erster Linie noch auf die
Fundamentreste, da die Galgen abgebrochen wurden oder das Holz
abgewittert ist. In Baden zum Beispiel wurde 1812 durch einen Erlass
angeordnet, dass alle Galgen abzubrechen seien.

Beispiel "Pranger"
Im Gegensatz zum Galgen ist der Pranger an
zentralen Stellen in der Ortschaften, meist an historischen Gebäuden
angebracht. Der Pranger ist eine Vorrichtung an Mauern oder
Hausfassaden, die dazu diente, Menschen, die sich wegen bestimmter
Vergehen schuldig gemacht hatten, anzuketten oder anzuschließen. Sie
wurden wegen ihres Vergehens öffentlich zur Schau gestellt und somit
„angeprangert“.
Maße oder Maßeinheiten, die zur Einhaltung der korrekten
vorgeschriebenen Größen dienten, gehören auch in den Bereich Recht und
Verwaltung. An öffentlichen Gebäuden, wie Rathäuser oder Kirchen,
waren auf Inschrifttafeln oder -steinen die Maße in Form von Elle oder
Klafter angegeben und angezeichnet. Dort konnte jeder nachprüfen, ob
er mit seinem Maß richtig lag.
[11]
Hartinger 1989, S. 221
[12] Losch 1998, S. 5; Losch, 1981; Wiedenmann 1989, S. 16
[13] Losch 1998, S. 6
[14] Losch 1998, S. 7
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