|
Unterschiedliche Grenzsteinarten

Beispiel "Markstein"
Grenzstein ist nicht gleich Grenzstein, unter ihnen gibt es große
Unterschiede. Von den vielen unterschiedlichen Grenzsteinarten seien
hier lediglich einige wenige bekanntere genannt. Wohl am zahlreichsten
sind die Gemeinde-, Gemarkungs- und Flurgrenzsteine. Darunter gibt es
als besondere Steine die so genannten „Drei- und Viermärker“, seltener
die „Fünfmärker“. Dabei handelt sich um einen mehrseitigen Stein, an
dem drei, vier oder fünf Gemarkungen zusammenkommen.
Als weitere Typen von Grenzsteinen seien genannt:
Geleitsteine: lagen an wichtigen Handels- und Reiserouten und
markierten im Mittelalter die Grenzen der Herrschaftsbereiche. Der
jeweilige Landesherr musste gegen Einnahme einer Gebühr, die die
durchreisenden Händler oder Kaufleute zu entrichten hatten, mit einer
Begleitmannschaft Sorge dafür tragen, dass diese ohne Schaden auf
befahrbaren Straßen sein Land durchqueren konnten. Bei einem Überfall
musste der Geleitherr den Schaden der Reisenden ersetzen. Die
Geleitsteine markierten Anfang und Ende der gesicherten Strecke.

Beispiel "Waldabteilungsstein"
Waldgrenzstein: Abgrenzung von Waldgrundstücken (Nutzung des Waldes
als Rohstofflieferant).
Zehntsteine: Bis zum Jahr 1849 gab es in Württemberg Zehntgrenzen, die
die Besteuerung und Abgabe von Naturalien an Herrschaft und Kirche
markierten. Mit dem Inkrafttreten der Zehntablösungsgesetze waren die
Steine überflüssig geworden und wurden, wenn sie bei der
Bewirtschaftung des Landes störten, entfernt. Zehntsteine sind heute
selten.
Bergwerksteine: Sie markieren oberirdisch Bergwerksgebiete und sind
meist mit gekreuzten Hämmern versehen.
Jagdgrenzsteine: dienten zur Abgrenzung der Jagdbezirke.
Fisch(wasser)steine: Abgrenzung von Fischrechten (sind heute selten zu
finden).
Weidegrenzsteine: halfen bei der Regelung der Weidrechte auf den
Wiesen und Weiden sowie beim Viehtrieb.
zurück zur
Kategorie-Auswahl
|