Menüleiste  
Kategorien
 
 
 
 
 
zurück zur Übersicht
der Kategorien
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kleindenkmale in Zusammenhang mit Recht und Verwaltung, Grenzzeichen
 

Unterschiedliche Grenzsteinarten


Beispiel "Markstein"

Grenzstein ist nicht gleich Grenzstein, unter ihnen gibt es große Unterschiede. Von den vielen unterschiedlichen Grenzsteinarten seien hier lediglich einige wenige bekanntere genannt. Wohl am zahlreichsten sind die Gemeinde-, Gemarkungs- und Flurgrenzsteine. Darunter gibt es als besondere Steine die so genannten „Drei- und Viermärker“, seltener die „Fünfmärker“. Dabei handelt sich um einen mehrseitigen Stein, an dem drei, vier oder fünf Gemarkungen zusammenkommen. 

Als weitere Typen von Grenzsteinen seien genannt:
Geleitsteine: lagen an wichtigen Handels- und Reiserouten und markierten im Mittelalter die Grenzen der Herrschaftsbereiche. Der jeweilige Landesherr musste gegen Einnahme einer Gebühr, die die durchreisenden Händler oder Kaufleute zu entrichten hatten, mit einer Begleitmannschaft Sorge dafür tragen, dass diese ohne Schaden auf befahrbaren Straßen sein Land durchqueren konnten. Bei einem Überfall musste der Geleitherr den Schaden der Reisenden ersetzen. Die Geleitsteine markierten Anfang und Ende der gesicherten Strecke.


Beispiel "Waldabteilungsstein"


Waldgrenzstein: Abgrenzung von Waldgrundstücken (Nutzung des Waldes als Rohstofflieferant).
Zehntsteine: Bis zum Jahr 1849 gab es in Württemberg Zehntgrenzen, die die Besteuerung und Abgabe von Naturalien an Herrschaft und Kirche markierten. Mit dem Inkrafttreten der Zehntablösungsgesetze waren die Steine überflüssig geworden und wurden, wenn sie bei der Bewirtschaftung des Landes störten, entfernt. Zehntsteine sind heute selten.
Bergwerksteine: Sie markieren oberirdisch Bergwerksgebiete und sind meist mit gekreuzten Hämmern versehen.
Jagdgrenzsteine: dienten zur Abgrenzung der Jagdbezirke.
Fisch(wasser)steine: Abgrenzung von Fischrechten (sind heute selten zu finden).
Weidegrenzsteine: halfen bei der Regelung der Weidrechte auf den Wiesen und Weiden sowie beim Viehtrieb.
 

zurück zur Kategorie-Auswahl


bottom
© 2011 Schwäbischer Albverein Stuttgart (Ust-IdNr.: 01/DE147849529)   Impressum