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Grenzzeichen und Grenzsteine
Grenzsteine wie andere Denkmale, die im
Zusammenhang mir rechtlichen Aspekten erstellt wurden, erfüllen eine
rechtliche Funktion, indem sie Herrschafts-, Besitz- und Rechtsgrenzen
in der Landschaft für alle sichtbar machen. Sie Grenzzeichen markieren
den Wechsel von Hoheits- und Besitzansprüchen und schaffen
Rechtssicherheit.[10]
Zum einen markieren Grenzen den Einflussbereich von Obrigkeiten und
zum anderen werden mit Grenzen die Existenzgrundlagen abgesteckt. Das
Festlegen der Grenzen war eine wichtige Angelegenheit. Die Grenzsteine
waren unbedingt zu respektieren. Viele Archivalien und schriftliche
Zeugnisse über Grenzverletzungen und Streitigkeiten um den
Grenzverlauf geben Auskunft darüber, dass das nicht immer der Fall
war.

Beispiel "Grenzstein"
Grenzsteine sitzen auf der „unsichtbaren“
Grenzlinie; sie markieren die Grenze zwischen bestehenden oder
historischen Staaten, zwischen Gemeinden, Gemarkungen,
Verwaltungsbezirken, Forstbezirken, Jagdrevieren, zwischen
Geleitgebieten, hoher und niederer Gerichtsbarkeit und Grundstücken
einzelner Eigentümer. Bis vor Kurzem war die Versteinung der Grenze
ein wichtiger Akt, bei dem die Grenzen festgelegt wurden. Heutzutage
werden die Grenzen mit Hilfe der Satellitentechnik vermessen, die
Grenzzeichen wie Grenzsteine sind nicht mehr unbedingt notwendig.
Zur Abgrenzung dienten ursprünglich natürliche
topografische Begebenheiten, wie Gewässer, Bergrücken, Hecken, eine
Geländestufe oder ein Waldstück. In der Folge wurden mit den
Lochbäumen oder Lochen die Grenzen genauer markiert: einzeln stehende
Bäume wurden mit eingeschnittenen Markierungen (Symbolen)
gekennzeichnet. Im Zuge einer dichteren Besiedelung wurden die
Lochbäume wohl ab etwa dem 12. Jahrhundert durch Grenzsteine
„ersetzt“. Das Setzen von Grenzsteinen war sicher zunächst ein
Privileg für wohlhabende Herrschaften. Es lässt sich nicht sagen, wann
der erste Gemarkungsgrenzstein gesetzt worden ist. Die ältesten bisher
bekannten Grenzsteine in Baden-Württemberg, die mit einer Jahreszahl
versehen sind, stammen aus dem 15. Jahrhundert (bei Bad Liebenzell,
Landkreis Calw).
Der Grenzverlauf wird durch die Kerbe oder Rille
auf dem Kopf des Grenzsteins angegeben. Häufig finden sich auf den
Grenzsteinen die Anfangsbuchstaben der Anrainer, eine Jahreszahl, die
den Zeitpunkt der Setzung markiert, und eine (oder mehrere) laufende
Nummern, die die Steinnummer auf der Karte repräsentieren. Der hohe
Stellenwert der Grenzsteine lässt sich heute noch an den oft mit
Wappen, Herrschafts- oder Ortszeichen sehr aufwändig gestalteten
großen Steinen ablesen. Zwischen den markanten Steinen, die zum
Beispiel eine Änderung des Grenzverlaufs anzeigen oder an denen drei
oder mehr Gemarkungen zusammenkommen, wird der Grenzverlauf häufig von
so genannten Läufersteinen gekennzeichnet. Steine, die Schäden
aufwiesen, wurden in späterer Zeit durch anders gestaltete neue Steine
ersetzt.
Die Grenzsteine wurden mit einem grob behauenen
Sockel, dem Fuß, tief in der Erde, im Lager, verankert. Der exakte
Standort des Grenzsteines musste durch zusätzliche Maßnahmen gesichert
werden. Von der Gemeinde beauftragte Vertrauenspersonen hinterlegten
unter oder neben dem Grenzstein spezifische Kennzeichen, deren
Aussehen und Lage nur diesen bestimmten Personen bekannt war. Diese so
genannten „Zeugen“ waren zum Beispiel häufig kleine Tontäfelchen. Es
wurden aber auch andere schwer vergängliche Materialien, wie Glas,
Metall und Porzellan, verwendet. Bestand der Verdacht, dass ein
Grenzstein versetzt worden war, konnten die Personen anhand ihrer
Kenntnis von Lage und Aussehen der Zeugen nachprüfen, ob der Verdacht
begründet war. Kontrollgänge durch die bestellten Grenzuntergänger,
angesehene und vertrauenswürdige Personen, dienten dazu, die
ordnungsgemäße Abmarkung und den genauen Verlauf der Grenze zu
überwachen. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurden bei
regelmäßigen Markungsumgängen die Lage der Grenzsteine geprüft und die
Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten.
Jährlich durchgeführte gemeinschaftliche
Grenzumgänge, an denen alle Einwohner des Ortes teilnehmen mussten,
verankerten die Grenzen im kollektiven Gedächtnis. Grenzumgänge von
Grundbesitzern, zu denen sie ihre ältesten Söhne mitnahmen, damit
ihnen der Grenzverlauf des Besitzes von Kindesbeinen an in Fleisch und
Blut überging, sicherten zudem die Kenntnis der Grenze.
Das Verrücken eines Grenzsteins hatte für den
überführten Übeltäter drakonische Strafen zur Folge. Aber auch
außerhalb der Reichweite irdischer Gerichtsbarkeit wurden einem Grenzsteinverrücker Schlimmes in Aussicht gestellt: In Geschichten
wird das Entfernen des Grenzsteines so erzählt, dass der Täter dazu
verdammt sei, solange zum Wiedergänger zu werden, der mit einem
Grenzstein auf dem Rücken oder auf dem Kopf durch die Nacht wandern
muss, bis er durch das Zurücksetzen des Grenzsteines Erlösung finde.
[10] Zum Thema Grenzsteine
gibt es viel Literatur. Hingewiesen sei hier besonders auf Heinz
Schmid: Mein und Dein, getrennt durch den Stein – Wissenswertes
und Praktisches zu Grenzsteinen. In: GEEK 1995, S. 32-36
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