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Kleindenkmale in Zusammenhang mit Recht und Verwaltung, Grenzzeichen
 

Grenzzeichen und Grenzsteine

Grenzsteine wie andere Denkmale, die im Zusammenhang mir rechtlichen Aspekten erstellt wurden, erfüllen eine rechtliche Funktion, indem sie Herrschafts-, Besitz- und Rechtsgrenzen in der Landschaft für alle sichtbar machen. Sie Grenzzeichen markieren den Wechsel von Hoheits- und Besitzansprüchen und schaffen Rechtssicherheit.[10] Zum einen markieren Grenzen den Einflussbereich von Obrigkeiten und zum anderen werden mit Grenzen die Existenzgrundlagen abgesteckt. Das Festlegen der Grenzen war eine wichtige Angelegenheit. Die Grenzsteine waren unbedingt zu respektieren. Viele Archivalien und schriftliche Zeugnisse über Grenzverletzungen und Streitigkeiten um den Grenzverlauf geben Auskunft darüber, dass das nicht immer der Fall war. 


Beispiel "Grenzstein"

Grenzsteine sitzen auf der „unsichtbaren“ Grenzlinie; sie markieren die Grenze zwischen bestehenden oder historischen Staaten, zwischen Gemeinden, Gemarkungen, Verwaltungsbezirken, Forstbezirken, Jagdrevieren, zwischen Geleitgebieten, hoher und niederer Gerichtsbarkeit und Grundstücken einzelner Eigentümer. Bis vor Kurzem war die Versteinung der Grenze ein wichtiger Akt, bei dem die Grenzen festgelegt wurden. Heutzutage werden die Grenzen mit Hilfe der Satellitentechnik vermessen, die Grenzzeichen wie Grenzsteine sind nicht mehr unbedingt notwendig.  

Zur Abgrenzung dienten ursprünglich natürliche topografische Begebenheiten, wie Gewässer, Bergrücken, Hecken, eine Geländestufe oder ein Waldstück. In der Folge wurden mit den Lochbäumen oder Lochen die Grenzen genauer markiert: einzeln stehende Bäume wurden mit eingeschnittenen Markierungen (Symbolen) gekennzeichnet. Im Zuge einer dichteren Besiedelung wurden die Lochbäume wohl ab etwa dem 12. Jahrhundert durch Grenzsteine „ersetzt“. Das Setzen von Grenzsteinen war sicher zunächst ein Privileg für wohlhabende Herrschaften. Es lässt sich nicht sagen, wann der erste Gemarkungsgrenzstein gesetzt worden ist. Die ältesten bisher bekannten Grenzsteine in Baden-Württemberg, die mit einer Jahreszahl versehen sind, stammen aus dem 15. Jahrhundert (bei Bad Liebenzell, Landkreis Calw).  

Der Grenzverlauf wird durch die Kerbe oder Rille auf dem Kopf des Grenzsteins angegeben. Häufig finden sich auf den Grenzsteinen die Anfangsbuchstaben der Anrainer, eine Jahreszahl, die den Zeitpunkt der Setzung markiert, und eine (oder mehrere) laufende Nummern, die die Steinnummer auf der Karte repräsentieren. Der hohe Stellenwert der Grenzsteine lässt sich heute noch an den oft mit Wappen, Herrschafts- oder Ortszeichen sehr aufwändig gestalteten großen Steinen ablesen. Zwischen den markanten Steinen, die zum Beispiel eine Änderung des Grenzverlaufs anzeigen oder an denen drei oder mehr Gemarkungen zusammenkommen, wird der Grenzverlauf häufig von so genannten Läufersteinen gekennzeichnet. Steine, die Schäden aufwiesen, wurden in späterer Zeit durch anders gestaltete neue Steine ersetzt. 

Die Grenzsteine wurden mit einem grob behauenen Sockel, dem Fuß, tief in der Erde, im Lager, verankert. Der exakte Standort des Grenzsteines musste durch zusätzliche Maßnahmen gesichert werden. Von der Gemeinde beauftragte Vertrauenspersonen hinterlegten unter oder neben dem Grenzstein spezifische Kennzeichen, deren Aussehen und Lage nur diesen bestimmten Personen bekannt war. Diese so genannten „Zeugen“ waren zum Beispiel häufig kleine Tontäfelchen. Es wurden aber auch andere schwer vergängliche Materialien, wie Glas, Metall und Porzellan, verwendet. Bestand der Verdacht, dass ein Grenzstein versetzt worden war, konnten die Personen anhand ihrer Kenntnis von Lage und Aussehen der Zeugen nachprüfen, ob der Verdacht begründet war. Kontrollgänge durch die bestellten Grenzuntergänger, angesehene und vertrauenswürdige Personen, dienten dazu, die ordnungsgemäße Abmarkung und den genauen Verlauf der Grenze zu überwachen. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurden bei regelmäßigen Markungsumgängen die Lage der Grenzsteine geprüft und die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten.  

Jährlich durchgeführte gemeinschaftliche Grenzumgänge, an denen alle Einwohner des Ortes teilnehmen mussten, verankerten die Grenzen im kollektiven Gedächtnis. Grenzumgänge von Grundbesitzern, zu denen sie ihre ältesten Söhne mitnahmen, damit ihnen der Grenzverlauf des Besitzes von Kindesbeinen an in Fleisch und Blut überging, sicherten zudem die Kenntnis der Grenze.  

Das Verrücken eines Grenzsteins hatte für den überführten Übeltäter drakonische Strafen zur Folge. Aber auch außerhalb der Reichweite irdischer Gerichtsbarkeit wurden einem Grenzsteinverrücker Schlimmes in Aussicht gestellt: In Geschichten wird das Entfernen des Grenzsteines so erzählt, dass der Täter dazu verdammt sei, solange zum Wiedergänger zu werden, der mit einem Grenzstein auf dem Rücken oder auf dem Kopf durch die Nacht wandern muss, bis er durch das Zurücksetzen des Grenzsteines Erlösung finde.


[10] Zum Thema Grenzsteine gibt es viel Literatur. Hingewiesen sei hier besonders auf Heinz Schmid: Mein und Dein, getrennt durch den Stein – Wissenswertes und Praktisches zu Grenzsteinen. In: GEEK 1995, S. 32-36

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