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Das Stichwort „Kleindenkmal“ sucht
man in der Regel vergebens in Handwörterbüchern und Fachliteratur
zur Kunst, Kunstgeschichte oder Architektur. Manchmal werden die
Begriffe Bildstock oder Wegkreuz genannt.
Kleindenkmal
ist kein fest definierter Begriff. In der Denkmalpflege sind die
Kleindenkmale unter den Kunst- und Baudenkmalen zu finden.
Kleindenkmal ist ein Oberbegriff, unter den sich ganz verschiedene
Objekte fassen lassen.
Eine
Begriffsbestimmung beinhaltet Merkmale, die Kleindenkmale
charakterisieren. In der Regel werden Kleindenkmale folgendermaßen
beschrieben: Es sind kleine Denkmale, die ortsfest, freistehend und
von Menschenhand geschaffen sind und aus Stein, Metall oder Holz
bestehen. Sie dienen einem bestimmten Zweck, erinnern an eine Person
oder ein Ereignis, eine Begebenheit und sind Zeugnisse kulturellen
Handelns. Diese Definition trifft uneingeschränkt auf Kleindenkmale
im eigentlichen Sinn zu, wie Brunnen, Wegkreuze, Bildstöcke,
Grenzsteine, Steinkreuze.
Gleichzeitig
belegen die Ausnahmen, dass die Beschreibungskriterien Spielräume
lassen, aber auch zur Unsicherheit beitragen. Fehlt eine exakte
Trennungslinie zwischen klein und groß, so stellt sich schon früh
die Frage: Ist ein Wegkreuz noch ein Kleindenkmal, wenn es 5 Meter
hoch ist? Wie ist beispielsweise eine Heiligen- oder Madonnenfigur
in einer Nische an der Hauswand oder eine Hochwassermarke zu
bewerten, die eben nicht dem Kriterium „freistehend“ entsprechen?
Diese Fragen machen deutlich, dass ein Kleindenkmal nicht auf eine
bestimmte Höhe oder Größe festgelegt ist; auch die Kriterien
„freistehend“ und „selbständig“ sind interpretierbar.
Kleindenkmale
sind demnach auch „unselbständige" Kleindenkmale, wie zum Beispiel
Hochwassermarken oder Hausfiguren, Boden- und Geländedenkmale, wie
Lesesteinriegel oder Hohlwege. Das Alter spielt bei der Definition
eines Kleindenkmals keine Rolle. Das mittelalterliche Sühnekreuz ist
genauso ein Kleindenkmal wie das jüngst aufgestellte Kreuz am
Straßenrand.
Der Blick in
die Literatur mit meist auf eine bestimmte Region oder auf eine
ausgewählte Gattung von Kleindenkmalen bezogenen Aufsätzen,
veranschaulicht deutlich, dass es eine endgültige, abschließende
Formel nicht geben kann. Es gibt bestimmte Kriterien, die jedoch
anhand von „neuen Fällen“ immer wieder aufs Neue diskutiert werden
müssen.
Doch alle
Kleindenkmale haben eines gemeinsam und das ist wichtig: Sie sind
von Menschenhand mit einer bestimmten Absicht geschaffen worden. Sie
dienen einem bestimmten Zweck und mit ihnen verbindet sich eine
Absicht. Somit werden Naturdenkmale nicht zu den Kleindenkmalen
gezählt. Zum Anfang der Seite |