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Was ist ein Kleindenkmal? -
Was macht ein Kleindenkmal aus?


Das Stichwort „Kleindenkmal“ sucht man in der Regel vergebens in Handwörterbüchern und Fachliteratur zur Kunst, Kunstgeschichte oder Architektur. Manchmal werden die Begriffe Bildstock oder Wegkreuz genannt.

Kleindenkmal ist kein fest definierter Begriff. In der Denkmalpflege sind die Kleindenkmale unter den Kunst- und Baudenkmalen zu finden. Kleindenkmal ist ein Oberbegriff, unter den sich ganz verschiedene Objekte fassen lassen.

Eine Begriffsbestimmung beinhaltet Merkmale, die Kleindenkmale charakterisieren. In der Regel werden Kleindenkmale folgendermaßen beschrieben: Es sind kleine Denkmale, die ortsfest, freistehend und von Menschenhand geschaffen sind und aus Stein, Metall oder Holz bestehen. Sie dienen einem bestimmten Zweck, erinnern an eine Person oder ein Ereignis, eine Begebenheit und sind Zeugnisse kulturellen Handelns. Diese Definition trifft uneingeschränkt auf Kleindenkmale im eigentlichen Sinn zu, wie Brunnen, Wegkreuze, Bildstöcke, Grenzsteine, Steinkreuze.

Gleichzeitig belegen die Ausnahmen, dass die Beschreibungskriterien Spielräume lassen, aber auch zur Unsicherheit beitragen. Fehlt eine exakte Trennungslinie zwischen klein und groß, so stellt sich schon früh die Frage: Ist ein Wegkreuz noch ein Kleindenkmal, wenn es 5 Meter hoch ist? Wie ist beispielsweise eine Heiligen- oder Madonnenfigur in einer Nische an der Hauswand oder eine Hochwassermarke zu bewerten, die eben nicht dem Kriterium „freistehend“ entsprechen? Diese Fragen machen deutlich, dass ein Kleindenkmal nicht auf eine bestimmte Höhe oder Größe festgelegt ist; auch die Kriterien „freistehend“ und „selbständig“ sind interpretierbar.

Kleindenkmale sind demnach auch  „unselbständige" Kleindenkmale, wie zum Beispiel Hochwassermarken oder Hausfiguren, Boden- und Geländedenkmale, wie Lesesteinriegel oder Hohlwege. Das Alter spielt bei der Definition eines Kleindenkmals keine Rolle. Das mittelalterliche Sühnekreuz ist genauso ein Kleindenkmal wie das jüngst aufgestellte Kreuz am Straßenrand.

Der Blick in die Literatur mit meist auf eine bestimmte Region oder auf eine ausgewählte Gattung von Kleindenkmalen bezogenen Aufsätzen, veranschaulicht deutlich, dass es eine endgültige, abschließende Formel nicht geben kann. Es gibt bestimmte Kriterien, die jedoch anhand von „neuen Fällen“ immer wieder aufs Neue diskutiert werden müssen.

Doch alle Kleindenkmale haben eines gemeinsam und das ist wichtig: Sie sind von Menschenhand mit einer bestimmten Absicht geschaffen worden. Sie dienen einem bestimmten Zweck und mit ihnen verbindet sich eine Absicht. Somit werden Naturdenkmale nicht zu den Kleindenkmalen gezählt.

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