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| Informationen zur Mitgliedschaft |
Der Schwäbische Albverein ist ein Zusammenschluß von Menschen, die zumindest
zwei Neigungen gemeinsam haben: Die Liebe zur Natur und die Freude am
Wandern.
Wir wollen die Naturverbundenheit und die Wanderlust fördern, sie vor allem
aber auch bei unserer Jugend wecken und ihr die Freude vermitteln, die im
Erleben einer schönen Landschaft, im Erforschen und Kennenlernen unserer
Heimat und im frohen Miteinander auf Fahrten und Wanderungen liegt.
Wir setzen uns ein für Naturschutz und Landschaftspflege, die der Schwäbische
Albverein von jeher zu seinen Aufgaben zählt, für die Erhaltung der Pflanzen-
und Tierwelt, sowie für die Überwachung der Naturdenkmale und
Naturschutzgebiete.
Der Albverein will den Gedanken des Wanderns durch Vorträge und
Wanderführungen, durch Anlage, Markierung und Unterhaltung von Wanderwegen
fördern.
Wenn Sie sich für die Ziele des Schwäbischen Albvereins auch im Limpurger Land
engagieren wollen, würden wir uns sehr über Ihren Beitritt freuen.
Die Mitgliedsbeiträge betragen (Stand 2012):
| Ordentliches Mitglied: |
34,- Euro (26,- an Hauptverein) |
| Ehegatten-/Partnermitglied: |
15,- Euro (11,- an Hauptverein) |
| Familienmitgliedschaft: |
42,- Euro (38,- an Hauptverein) |
| Familienmitgliedschaft (alleinerz.): |
30,- Euro (23,- an Hauptverein) |
| Mitglied in Berufsausbildung: |
14,- Euro (11,- an Hauptverein) |
| Jugendmitglied (15-21 Jahre): |
14,- Euro (11,- an Hauptverein) |
| Kindermitglied (bis 14 Jahre): |
5,- Euro (3,- an Hauptverein) |
Damit sind folgende Leistungen verbunden:
1. Zustellung der vier Mal im Jahr erscheinenden Vereinszeitung "Blätter
des Schwäbischen Albvereins"
2. Jährlich eine Wanderkarte 1:35000 im Bereich des Vereinsgebiets
(Württemberg) als Sonderausgabe des
Landesamts für Geoinformation und
Landentwicklung Baden-Württemberg
3. Vorzugspreise beim Bezug von Wanderkarten und -literatur über die
Hauptgeschäftsstelle
4. Verbilligte Übernachtung in den
Wanderheimen
des Vereins, dazu jährlich eine zusätzlich verbilligte
Wanderheim-Übernachtung
5. Freier Eintritt bei allen vereinseigenen
Aussichtstürmen
6. Bei allen 56 Mitgliedsvereinen des
Deutschen Wanderverbands
die gleichen Vergünstigungen, wie sie die Mitglieder dieser Vereine jeweils haben.
Die Satzung unserer Ortsgruppe (pdf-Datei)
Wenn Sie unsere Arbeit durch Spenden unterstützen wollen, können diese
auf unser Konto Nr. 6403230 bei der Kreissparkasse in Gaildorf (BLZ 62250030)
überwiesen werden. Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine
Spendenbescheinigung aus.
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Februar 2001,
Johannes Burkhardt,
Letzte Änderung am 18. Dezember 2011
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© Schwäbischer Albverein Stuttgart, 2011, Ust-IdNr.:
01/DE147849529 Impressum
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