Schwäbischer Albverein, Ortsgruppe Gaildorf
   
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Informationen zur Mitgliedschaft

Der Schwäbische Albverein ist ein Zusammenschluß von Menschen, die zumindest zwei Neigungen gemeinsam haben: Die Liebe zur Natur und die Freude am Wandern.

Wir wollen die Naturverbundenheit und die Wanderlust fördern, sie vor allem aber auch bei unserer Jugend wecken und ihr die Freude vermitteln, die im Erleben einer schönen Landschaft, im Erforschen und Kennenlernen unserer Heimat und im frohen Miteinander auf Fahrten und Wanderungen liegt.

Wir setzen uns ein für Naturschutz und Landschaftspflege, die der Schwäbische Albverein von jeher zu seinen Aufgaben zählt, für die Erhaltung der Pflanzen- und Tierwelt, sowie für die Überwachung der Naturdenkmale und Naturschutzgebiete.

Der Albverein will den Gedanken des Wanderns durch Vorträge und Wanderführungen, durch Anlage, Markierung und Unterhaltung von Wanderwegen fördern.

Wenn Sie sich für die Ziele des Schwäbischen Albvereins auch im Limpurger Land engagieren wollen, würden wir uns sehr über Ihren Beitritt freuen.

Die Mitgliedsbeiträge betragen (Stand 2012):
Ordentliches Mitglied: 34,- Euro (26,- an Hauptverein)
Ehegatten-/Partnermitglied: 15,- Euro (11,- an Hauptverein)
Familienmitgliedschaft: 42,- Euro (38,- an Hauptverein)
Familienmitgliedschaft (alleinerz.): 30,- Euro (23,- an Hauptverein)
Mitglied in Berufsausbildung: 14,- Euro (11,- an Hauptverein)
Jugendmitglied (15-21 Jahre): 14,- Euro (11,- an Hauptverein)
Kindermitglied (bis 14 Jahre): 5,- Euro (3,- an Hauptverein)
Damit sind folgende Leistungen verbunden:

1. Zustellung der vier Mal im Jahr erscheinenden Vereinszeitung "Blätter des Schwäbischen Albvereins"

2. Jährlich eine Wanderkarte 1:35000 im Bereich des Vereinsgebiets (Württemberg) als Sonderausgabe des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

3. Vorzugspreise beim Bezug von Wanderkarten und -literatur über die Hauptgeschäftsstelle

4. Verbilligte Übernachtung in den Wanderheimen des Vereins, dazu jährlich eine zusätzlich verbilligte Wanderheim-Übernachtung

5. Freier Eintritt bei allen vereinseigenen Aussichtstürmen

6. Bei allen 56 Mitgliedsvereinen des Deutschen Wanderverbands die gleichen Vergünstigungen, wie sie die Mitglieder dieser Vereine jeweils haben.


Die Satzung unserer Ortsgruppe (pdf-Datei)
Wenn Sie unsere Arbeit durch Spenden unterstützen wollen, können diese auf unser Konto Nr. 6403230 bei der Kreissparkasse in Gaildorf (BLZ 62250030) überwiesen werden. Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.


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Februar 2001, Johannes Burkhardt,
Letzte Änderung am 18. Dezember 2011

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© Schwäbischer Albverein Stuttgart, 2011, Ust-IdNr.: 01/DE147849529 Impressum