Reise-AGB's für Familien

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,


bevor Sie ihre Reise buchen, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Reisebedingungen lesen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Reisevertrages. Grundlage dieser Bedingungen sind die §§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter.

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages

1.1 Die Teilnahme an den Freizeiten und sonstigen Maßnahmen des Familienausschusses im Schwäbischen Albverein ist für Mitglieder und Nichtmitglieder möglich. Mitglieder zahlen in der Regel einen ermäßigten Beitrag wenn die Mitgliedsnummer angegeben wird. Bei öffentlich geförderten Maßnahmen besteht eine Verpflichtung zur aktiven Beteiligung am Programm.

1.2 Soweit der Reisepreis nach Alter gestaffelt ist oder die Teilnahme von einem bestimmten Alter abhängt, ist das Alter zum Tag des Reiseantritts maßgebend.

1.3 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich auf vorgeschriebenem Vordruck erfolgen und ist allein gültig. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und beiden gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer und - bei Minderjährigen - mit seinen gesetzlichen Vertretern kommt durch unsere schriftliche Anmeldebestätigung an den Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter zustande.


1.4 Mündlich oder telefonisch werden nur Reservierungen vorgenommen. Sie erhalten von uns ein Anmeldeformular zugesandt. Geht dieses nicht binnen einer Woche vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein, erlischt die Reservierung.

2. Bezahlung

2.1 Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung überweisen Sie uns bitte 20 %, mindestens jedoch 20 • pro angemeldete Person. Die Restzahlung ist 23 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgt die Abbuchung des Gesamtbetrages 23 Tage vor Reiseantritt. Sollte die Lastschrift durch Ihr Verschulden nicht eingelöst werden, müssen wir Ihnen die dafür entstandenen Kosten berechnen.

2.2 Bei Lehrgängen, Seminaren und anderen Veranstaltungen bis zu drei Tagen entfällt die Anzahlung. Der Gesamtbetrag ist 16 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig.


2.3 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies nach erfolgloser Nachfristsetzung den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühr zu berechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass zu diesem Zeitpunkt kein Reisemangel vorliegen darf, der zum Rücktritt berechtigt.

2.4 Wenn Sie von der Reise bzw. Veranstaltung zurücktreten, verrechnen wir die entsprechende Aufwandsentschädigung (siehe 5.1) mit ihrer Anzahlung. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilt haben, buchen wir die Aufwandsentschädigung von ihrem Konto ab.

3. Leistungen

3.1 Die von uns vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung und allen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen.

3.2 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen wegen vorzeitiger Rückreise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht in Anspruch, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an uns zurückerstattet worden sind.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung beim Teilnehmer) und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als vier Monate liegen.

4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt darüber informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

4.4 Falls die Preiserhöhung 5% übersteigt, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten. Sie müssen dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bei uns geltend machen.

4.5 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, erhalten Sie die bereits geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.

5. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung

5.1 Sie können jederzeit bis Reisebeginn durch eine Erklärung an uns vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Schwäbischen
Albvereinsjugend. Im Fall ihres Rücktritts stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende
pauschale Entschädigung zu:

a) bis 60. Tag vor Reisebeginn: 10 % (mindestens 20 •)
b) vom 59. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 20 %
c) vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 %
c) vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50 %
e) ab 6. Tag vor Reisebeginn: 70 %
f) am Tag des Reisebeginns 80 %
des jeweiligen Reisepreises.

5.2 Können Sie nachweisen, dass uns keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind, sind Sie nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten zu bezahlen.

5.3 Sollen auf ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
werden, erheben wir bis 31 Tage vor Reiseantritt 15 • pro Person. Spätere Änderungen sind nur nach
vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich, so entstehen uns in der Regel die
gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen ihnen daher die Kosten in gleicher
Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei
anderweitigen geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 15
• .
5.4 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns
durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 15 • zu verlangen.
Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir behalten uns das Recht vor, dem
Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Familienausschuss im Schwäbischen Albverein

6.1 Wir behalten uns das Recht vor, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der
Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Im Falle einer Kündigung unsererseits behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Können Sie
nachweisen, dass uns keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale
entstanden sind, sind Sie nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten zu bezahlen. Die von
uns eingesetzten FreizeitleiterInnen sind ausdrücklich bevollmächtigt, unsere Interessen in diesen
Fällen wahrzunehmen.

6.2 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir 3 Wochen
vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns, den Teilnehmern gegenüber die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass diese wegen Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der bezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

6.3 Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten. Sie müssen dieses Recht unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Absage der Reise gegenüber uns geltend machen.

6.4 Wir können unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen über die Mindestteilnehmerzahl bis 3
Wochen vor Reisebeginn bei denjenigen Reisen vom Vertrag zurücktreten, welche entsprechend den
Angaben in der Reiseausschreibung mit öffentlichen Mitteln, insbesondere solchen aus Landesund
Bundesmitteln gefördert werden, wenn die Bewilligung der beantragten Mittel überhaupt nicht
oder nicht im vorgesehenen Umfang erfolgt. Wir verpflichten uns, ihnen die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt werden
kann. Sie können jedoch die Teilnahme an der Reise verlangen, wenn Sie bereit sind, zum vereinbarten
Reisepreis zusätzlich den von uns mitgeteilten Zuschlagsbetrag zu entrichten, der sich aus der
Kürzung oder Streichung der Mittel ergibt.

7. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.

8. Ihre Obliegenheiten, Gewährleistung

8.1 Sie sind verpflichtet, unsere Hinweise zu beachten, die Sie in Form eines Informationsbriefes vor
Reiseantritt erhalten.

8.2 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb
angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige
vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.

8.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
8.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten.

8.5 Sie müssen sämtliche in Betracht kommende vertraglichen Ansprüche innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend machen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist gehindert worden sind. Unsere VeranstaltungsleiterInnen sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9. Haftung, Verjährung

9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und -ortes sowie für
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen nach dem am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften.

9.2 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt
werden (z.B. Sport-, Theater-, Konzertveranstaltungen, Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei der Teilnahme der
Veranstaltungsleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

9.3 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit wir ihren Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
haben. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Schaden durch einen Leistungsträger
verursacht wurde.

9.4 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.5 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

10. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

10.1 Wir informieren Sie in der Reiseausschreibung über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die für die ausgeschriebene Reise gelten. Diese Informationen gelten nur für deutsche Staatsbürger ohne besondere persönlich begründete Verhältnisse. Wir informieren Sie vor der Buchung über eventuelle Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen einschlägigen
Vorschriften.

10.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir
die Verzögerung zu vertreten haben.

10.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

11. Versicherungen

Unsere Veranstaltungen beinhalten eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für alle TeilnehmerInnen
und BetreuerInnen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
Wir empfehlen den Abschluss einer solchen Versicherung.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

12.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.

12.3. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der maschinellen Speicherung, Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die organisatorische Abwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Schwäbischen Albvereins
e. V. und seiner Gliederungen einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

12.4. Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen gegen Sie ist ihr Wohnsitz maßgebend.
Wenn Sie ihren Wohnsitz im Ausland haben oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz maßgebend.

12.5. Träger der ausgeschriebenen Veranstaltungen und Reiseveranstalter ist:

Schwäbischer Albverein e. V.
Familienausschuss
Hospitalstr. 21 B
70174 Stuttgart

es sei denn, in der jeweiligen Ausschreibung ist ein anderer Veranstalter genannt.
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