Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
bevor Sie ihre Reise buchen, sollten Sie
unbedingt die nachfolgenden Reisebedingungen lesen. Diese werden Inhalt des
zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Reisevertrages. Grundlage dieser
Bedingungen sind die §§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die
Informationsverordnung für Reiseveranstalter.
1. Anmeldung,
Abschluss des Reisevertrages
1.1 Die Teilnahme an den Freizeiten und sonstigen
Maßnahmen des Familienausschusses im Schwäbischen Albverein ist für Mitglieder
und Nichtmitglieder möglich. Mitglieder zahlen in der Regel einen ermäßigten
Beitrag wenn die Mitgliedsnummer angegeben wird. Bei öffentlich geförderten
Maßnahmen besteht eine Verpflichtung zur aktiven Beteiligung am Programm.
1.2 Soweit der Reisepreis nach Alter gestaffelt ist
oder die Teilnahme von einem bestimmten Alter abhängt, ist das Alter zum Tag des
Reiseantritts maßgebend.
1.3 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich auf vorgeschriebenem Vordruck
erfolgen und ist allein gültig. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom
Minderjährigen und beiden gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Der
Reisevertrag mit dem Teilnehmer und - bei Minderjährigen - mit seinen
gesetzlichen Vertretern kommt durch unsere schriftliche Anmeldebestätigung an
den Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter zustande.
1.4 Mündlich oder telefonisch werden nur
Reservierungen vorgenommen. Sie erhalten von uns ein Anmeldeformular zugesandt.
Geht dieses nicht binnen einer Woche vollständig ausgefüllt und unterschrieben
bei uns ein, erlischt die Reservierung.
2. Bezahlung
2.1 Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung
überweisen Sie uns bitte 20 %, mindestens jedoch 20 • pro angemeldete Person.
Die Restzahlung ist 23 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren
erteilt haben, erfolgt die Abbuchung des Gesamtbetrages 23 Tage vor
Reiseantritt. Sollte die Lastschrift durch Ihr Verschulden nicht eingelöst
werden, müssen wir Ihnen die dafür entstandenen Kosten berechnen.
2.2 Bei Lehrgängen, Seminaren und anderen Veranstaltungen bis zu drei Tagen
entfällt die Anzahlung. Der Gesamtbetrag ist 16 Tage vor Beginn der
Veranstaltung fällig.
2.3 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist,
berechtigt uns dies nach erfolgloser Nachfristsetzung den Reisevertrag
aufzulösen und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühr zu
berechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass zu diesem Zeitpunkt kein Reisemangel
vorliegen darf, der zum Rücktritt berechtigt.
2.4 Wenn Sie von der Reise bzw. Veranstaltung zurücktreten, verrechnen wir die
entsprechende Aufwandsentschädigung (siehe 5.1) mit ihrer Anzahlung. Wenn Sie
Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilt haben, buchen
wir die Aufwandsentschädigung von ihrem Konto ab.
3. Leistungen
3.1 Die von uns vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der
Reise gültigen Reiseausschreibung und allen darin enthaltenen Hinweisen und
Erläuterungen.
3.2 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen wegen vorzeitiger Rückreise aus
gesundheitlichen oder anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht
in Anspruch, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Wir
bezahlen jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den
einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an uns zurückerstattet worden sind.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie
sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung beim Teilnehmer) und
dem vereinbarten Reisetermin
mehr als vier Monate liegen.
4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie
unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt darüber informieren.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
4.4 Falls die Preiserhöhung 5% übersteigt, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten. Sie müssen
dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bei uns
geltend machen.
4.5 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, erhalten Sie die bereits geleistete
Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
5. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung
5.1 Sie können jederzeit bis Reisebeginn durch eine Erklärung an uns vom
Reisevertrag zurücktreten.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei der Schwäbischen
Albvereinsjugend. Im Fall ihres Rücktritts stehen uns unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen folgende
pauschale Entschädigung zu:
a) bis 60. Tag vor Reisebeginn: 10 % (mindestens 20 •)
b) vom 59. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 20 %
c) vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 %
c) vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50 %
e) ab 6. Tag vor Reisebeginn: 70 %
f) am Tag des Reisebeginns 80 %
des jeweiligen Reisepreises.
5.2 Können Sie nachweisen, dass uns keine oder geringere Kosten als die geltend
gemachte Kostenpauschale entstanden sind, sind Sie nur verpflichtet, die
tatsächlich angefallenen Kosten zu bezahlen.
5.3 Sollen auf ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart vorgenommen
werden, erheben wir bis 31 Tage vor Reiseantritt 15 • pro Person. Spätere
Änderungen sind nur nach
vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich, so entstehen uns
in der Regel die
gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen ihnen daher die
Kosten in gleicher
Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Bei
anderweitigen geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine
Bearbeitungsgebühr von 15
• .
5.4 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir
berechtigt, die uns
durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 15 • zu
verlangen.
Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir behalten uns das
Recht vor, dem
Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Familienausschuss
im Schwäbischen Albverein
6.1 Wir behalten uns das Recht vor, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
zu kündigen, wenn der
Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung nachhaltig stört
oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist.
Im Falle einer Kündigung unsererseits behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis. Können Sie
nachweisen, dass uns keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte
Kostenpauschale
entstanden sind, sind Sie nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten
zu bezahlen. Die von
uns eingesetzten FreizeitleiterInnen sind ausdrücklich bevollmächtigt, unsere
Interessen in diesen
Fällen wahrzunehmen.
6.2 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
können wir 3 Wochen
vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns, den Teilnehmern
gegenüber die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass diese wegen
Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der bezahlte Reisepreis wird
unverzüglich erstattet.
6.3 Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise
verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten. Sie müssen dieses
Recht unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Absage der Reise gegenüber uns geltend machen.
6.4 Wir können unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen über die
Mindestteilnehmerzahl bis 3
Wochen vor Reisebeginn bei denjenigen Reisen vom Vertrag zurücktreten, welche
entsprechend den
Angaben in der Reiseausschreibung mit öffentlichen Mitteln, insbesondere solchen
aus Landesund
Bundesmitteln gefördert werden, wenn die Bewilligung der beantragten Mittel
überhaupt nicht
oder nicht im vorgesehenen Umfang erfolgt. Wir verpflichten uns, ihnen die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise aus
diesem Grund nicht durchgeführt werden
kann. Sie können jedoch die Teilnahme an der Reise verlangen, wenn Sie bereit
sind, zum vereinbarten
Reisepreis zusätzlich den von uns mitgeteilten Zuschlagsbetrag zu entrichten,
der sich aus der
Kürzung oder Streichung der Mittel ergibt.
7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j
BGB kündigen.
8. Ihre Obliegenheiten, Gewährleistung
8.1 Sie sind verpflichtet, unsere Hinweise zu beachten, die Sie in Form eines
Informationsbriefes vor
Reiseantritt erhalten.
8.2 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so
können Sie innerhalb
angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer
gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abilfe zu schaffen. Wir können die
Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige
vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
8.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner
Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
8.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im
Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten.
8.5 Sie müssen sämtliche in Betracht kommende vertraglichen Ansprüche innerhalb
eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend machen.
Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der
Frist gehindert worden sind. Unsere VeranstaltungsleiterInnen sind nicht befugt,
Ansprüche anzuerkennen.
9. Haftung, Verjährung
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten
Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und
-ortes sowie für
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen nach dem am
Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften.
9.2 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung
lediglich vermittelt
werden (z.B. Sport-, Theater-, Konzertveranstaltungen, Ausflüge) und die in der
Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei der
Teilnahme der
Veranstaltungsleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
9.3 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit wir ihren Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt
haben. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Schaden durch
einen Leistungsträger
verursacht wurde.
9.4 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.5 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem
die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3
Jahren.
10. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
10.1 Wir informieren Sie in der Reiseausschreibung über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften, die für die ausgeschriebene Reise gelten.
Diese Informationen gelten nur für deutsche Staatsbürger ohne besondere
persönlich begründete Verhältnisse. Wir informieren Sie vor der Buchung über
eventuelle Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen
einschlägigen
Vorschriften.
10.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es
sei denn, dass wir
die Verzögerung zu vertreten haben.
10.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
11. Versicherungen
Unsere Veranstaltungen beinhalten eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für
alle TeilnehmerInnen
und BetreuerInnen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis
nicht eingeschlossen.
Wir empfehlen den Abschluss einer solchen Versicherung.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
12.3. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der maschinellen
Speicherung, Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die
organisatorische Abwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im
Zusammenhang mit den Aktivitäten des Schwäbischen Albvereins
e. V. und seiner Gliederungen einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben.
12.4. Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen gegen Sie ist ihr
Wohnsitz maßgebend.
Wenn Sie ihren Wohnsitz im Ausland haben oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz maßgebend.
12.5. Träger der ausgeschriebenen Veranstaltungen und Reiseveranstalter ist:
Schwäbischer Albverein e. V.
Familienausschuss
Hospitalstr. 21 B
70174 Stuttgart
es sei denn, in der jeweiligen Ausschreibung ist ein anderer Veranstalter
genannt. |