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Gesetzgebung
Seit Mitte der Neunziger Jahre ist der Schwäbische Albverein e.V.
anerkannter Naturschutzverband und findet bei sämtlichen in die Natur
eingreifenden Maßnahmen und Entscheidungen behördliches Gehör. Es ist
wichtig, dass jede Ortsgruppe einen entsprechenden Vertreter im
Naturschutz sich aufbaut oder besitzt.
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung des Naturschutzes erkannt und
entsprechende Gesetze erlassen.
Das Bundesnaturschutzgesetz formuliert die Ziele des Naturschutzes
und bildet gleichzeitig den Rahmen für die Landesnaturschutzgesetze.
Darüber gibt es internationale Abkommen, die zukünftig im europäischen
Rahmen – wachsende Bedeutung erlangen. FFH - oder Plenum-Gebiete
Behördlicher und privater Naturschutz
Um die Belange des Naturschutzes kümmern sich behördlicherseits auf
Landesebene das Ministerium für Ländlichen Raum
und die Landesanstalt für Umweltschutz
auf regionaler Ebene
die Höhere Naturschutzbehörde im
Regierungspräsidium Stuttgart sowie die Bezirksstellen für Natur- und
Landschaftspflege.
Wichtige weitere private Naturschutzverbände,
mit denen wir uns auch verbunden fühlen, sind der Naturschutzbund
Deutschland (NABU), der Schwarzwaldverein e.V., die Obst- und Gartenbauvereine und der BUND
(Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland).
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