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Was sind ein "Gaue" im Schwäbischen Albverein?

Unser Gaugebiet ist aufgrund seiner Größe in 24 Vereine aufgeteilt. Die Gaue sind weder rechts - noch steuerfähig.

Sie nehmen die Aufgaben des Gesamtvereins, des Schwäbischen­Albverein e.V. wahr und bilden damit ein Bindeglied zwischen dem Gesamtverein und den Ortsgruppen. Wir betreuen die Ortsgruppen in unserem Gaugebiet.

Der Schwäbische Albverein widmet sich seit seiner Gründung 1884 nicht nur dem Wandern, sondern vor allem der regionalen Kultur mit all ihrem Reichtum. Wir wollen das Besondere und das Typische, in unserem Wandergebiet von der Schwäbischen Alb, pflegen und erhalten. Dazu zählen der Schutz von Natur-, Landschaft-., Sprache-., Musik-., Tanz-. und Umweldpflege. Daraus ergeben sich reichhaltige Wander und Veranstaltungsprogramme sowie viele Möglichkeiten der Erholung, Gesunderhaltung, Entspannung und der Geselligkeit, in den einzelnen Ortsgruppen.

Gauvorstand

Der Gauvorsitzende/r, zwei

 Stellvertreter

erweiterter Vorstand

Der Gauvorstand, Gaurechner, Gauschriftfürer

Gauausschuss

Der erweiterter Vorstand, Fachwarte, Gaujugendwart, Beisitzer

Gauvereterversammlung

Der Gauausschuss, und die Vorsitzende zum Gau gehörenden Ortsgruppen

 

Der Gau hält jährlich eine Vertreterversammlung und eine Mitgliederversammlung (Gauvertreterversammlung) ab.

Die Aufgaben des Gaues sind die Betreuung der Ortsgruppen mit:

Wanderaktivitäten

Wegenetzbetreuung

Naturschutzarbeit und pflege

Familienarbeit

Jugendarbeit

Geschichte - Kultur Heimat ‑ und Brauchtumspflege

 
     

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