Von Gerhard Walker,
Vorsitzender des Lenkungsausschusses
Zuletzt wurde in den „Blättern“ Ausgabe 5/2006
über das Biosphärengebiet und den Lenkungsausschuss berichtet.
Inzwischen ist viel geschehen: Nach dem Stand vom 18. 12. 2007 wird
das künftige Biosphärengebiet Schwäbische Alb nunmehr eine Fläche
von 85.134 ha umfassen, vom Roßberg bis fast zum Blautopf und von
der Teck bis Zwiefalten. Es erstreckt sich über das Gebiet von drei
Landkreisen (Kreis Reutlingen 66 %, Alb-Donau-Kreis 18 %, Kreis
Esslingen 16 %), 29 Gemeinden und dem Gutsbezirk Münsingen
(gemeindefreies Gebiet ehemaliger Truppenübungsplatz).
3,11 % der Fläche (2645 ha) des
Biosphärengebiets werden als Kernzonen ausgewiesen, in der
sich die Natur weitgehend unbeeinflusst vom Menschen entwickeln
können soll. Diese Flächen sind grundsätzlich Waldgebiete. Gut 41 %
des Biosphärengebiets werden Pflegezonen, die die Kernzonen
umgeben und verbinden sollen. Sie dienen dem Schutz artenreicher
Kulturlandschaften und landschaftstypischer Lebensräume und werden
überwiegend durch menschliche Nutzung erhalten, gepflegt und
entwickelt. Der große Rest von rund 55 % ist Entwicklungszone
und bildet den Schwerpunkt des Lebens-, Wirtschafts- und
Erholungsraums für die Bevölkerung im Biosphärengebiet. In der
Rechtsverordnung ist dazu verankert, dass der Erfolg des
Biosphärengebiets von einer prosperierenden wirtschaftlichen
Entwicklung abhängig sei. Daher sollen in den Entwicklungszonen
ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Wirtschaftsweisen
gefördert und weiterentwickelt werden. Dies ist auch nötig,
schließlich wohnen im Biosphärengebiet fast 160.000 Menschen.
Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (Mitte
Januar 2008) wird damit gerechnet, dass die Rechtsverordnung, mit
der das Biosphärengebiet errichtet wird, vom Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum Ende Januar/Anfang Februar 2008
erlassen wird, so dass bei Erscheinen der „Blätter“ Anfang März das
Biosphärengebiet wohl bereits Wirklichkeit ist. Es ist dann das
erste Biosphärengebiet in Baden-Württemberg und das 14. in
Deutschland.
Angesichts von drei beteiligten Kreisen, 30 Städten und Gemeinden
samt Gutsbezirk und einer Vielzahl von Verbänden und Akteuren mit
all ihren Interessen ist es erstaunlich, dass es dem
Regierungspräsidium Tübingen als federführender Behörde in dafür
recht kurzer Zeit gelungen ist, die Rechtsverordnung abzuschließen.
Auch der Schwäbische Albverein, der schon seit Jahrzehnten eine
großflächige Anerkennung und Schutz der Schwäbischen Alb angestrebt
und verfolgt hat, sieht damit einen wichtigen Meilenstein erreicht.
UNESCO-Anerkennung
Das nächste große Ziel ist die Anerkennung des
Biosphärengebiets durch die UNESCO. Damit würde die Schwäbische Alb
quasi in die „Weltliga“ aufsteigen und findet sich dann in einer
Liste von 527 Biosphärenreservaten in 105 Staaten, mit so berühmten
Landschaften und Namen wie z.B. Yellowstone, Samaria-Schlucht,
Serengeti-Ngorongoro, Karpaten oder Nordost-Grönland um einige
besonders bekannte Landschaften zu nennen.
Voraussetzung für die UNESCO-Anerkennung ist
die Erfüllung der drei Funktionen eines Biosphärengebiets
(„Naturschutz“, „Entwicklung“ und „Logistische Unterstützung“) sowie
vielfältiger Kriterien. Dazu gehört vor allem ein
Alleinstellungswert. Das sind bei der Schwäbischen Alb insbesondere
die Hangbuchenwälder, die Schluchtwälder sowie die
Steppenheidewälder am Albtrauf wie in den Donau-Seitentälern.
Was bringt der Albverein in das Biosphärengebiet ein?
Neben dem „Schützen“ steht das „Nützen“ des
Biosphärengebiets z. B. als Erholungsgebiet für die Bewohner und für
Feriengäste sowie als Naherholungsgebiet. Der Schwäbische Albverein
ist mit 12.500 Mitgliedern und rund 50 Ortsgruppen allein im engeren
Biosphärengebiet breit aufgestellt und hat nicht nur geredet,
sondern schon einiges auf den Weg gebracht.
Wege und Wandern: 550 ausgebildete
Wanderführer bieten Führungen an. Es gibt allein im engeren
Biosphärengebiet 1.200 km Wanderwege. Ein Wanderwegenetz auf dem
ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen wurde erarbeitet und
markiert. Wanderkarten und Wanderliteratur, die diese neuen Wege
bereits enthalten, wurden neu herausgegeben bzw. neuaufgelegt.
Aussichtstürme und Wanderheime: Vier
Beobachtungstürme auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen
wurden übernommen und für zivile Nutzung sicherheitstechnisch
umgerüstet. Damit stellt der Albverein zehn Aussichtstürme im
Biosphärengebiet zur Verfügung: Römerstein, Hohe Warte, Roßberg,
Sternberg, Schönberg und Burg Teck. Dazu gehören die fünf
Wanderheime Burg Derneck, Sternberg, Roßberg, Eninger Weide und Burg
Teck.
Naturschutz: 100 Naturschutzwarte sind
im Biosphärengebiet aktiv. Sie pflegen 65 ha eigene Naturflächen und
werden auf weiteren 58 ha Flächen vom Pflegetrupp des Schwäbischen
Albvereins unterstützt. Rund 50 Ortsgruppen leisten darüber hinaus
über 1.800 Stunden jährlich Landschaftspflege auf weiteren über 400
ha Fläche.
Kultur: Drei Museen werden vom Schwäbischen
Albverein betreut: das Trachtenmuseum in Pfullingen, die Ausstellung
des Schwäbischen Albvereins im Residenzschloss in Bad Urach und das
Museum Im Dorf in Reutlingen-Betzingen., In mehr als 40 Ortsgruppen
wird lebendige schwäbische Kultur gepflegt. Dazu gehören die
vereinseigenen Akkordeonorchester, Sing-, Theater-, Volkstanz- und
Kindertanzgruppen. Geboten werden mehr als 200 Veranstaltungen im
Jahr: Fasnet, Ostereier-Rugeln, Maibaum-Aufstellen, Sonnwendfeier,
Nikolaus-, Weihnachts- und Silvesterfeier, Lichtstub, Mutscheln,
Singtreffen, Volkstanzabende, Mundartabende, Trachtenmodenschauen,
Dorfabende und Dorfhockete.
Diese Infrastruktur des Albvereins wird ganz
selbstverständlich von Tourismus und Naherholung genutzt. Dies ist
ja auch Sinn der Sache. Der Albverein möchte deshalb aber auch in
den entsprechenden (neuen) Strukturen mitreden dürfen.
Aus der Arbeit des Lenkungsausschusses
Der Lenkungsausschuss des Albvereins hat in
bisher sieben Sitzungen umfangreiche Arbeit bewältigen können.
Breiten Raum nahmen die Wanderwege in den künftigen Kernzonen ein.
Es handelt sich um rund 40 Wegeabschnitte. Hierzu gab es
modifizierende Vorschläge des Regierungspräsidiums. Diese wurden in
mehreren Besprechungsrunden in konstruktiver Atmosphäre erörtert. Im
Sommer 2007 wurden die betroffenen Gaue und Ortsgruppen dazu
befragt. Im Dezember fand dann auf Grund deren Stellungnahmen eine
weitere Besprechung mit dem Regierungspräsidium statt, bei der man
sich weitgehend angenähert hat.
In der Rechtsverordnung für das Biosphärengebiet ist enthalten, dass
die Frage der Wanderwege in den Kernzonen in einer besonderen
Regelung des Regierungspräsidiums im Laufe des Jahres 2008,
spätestens bis zur Anerkennung durch die UNESCO erfolgen wird. Der
Albverein erwartet nach den bisherigen Gesprächen dabei keine
unüberwindlichen Probleme. Als Übergangsregelung können alle
Wanderwege in den Kernzonen, auch nach Ausweisung des
Biosphärengebiets, bis zum Erlass des Wegekonzepts wie bisher
genutzt werden.
Auch hinsichtlich der zunächst in ein
Kerngebiet eingezwängten Burg Derneck, was für die Gäste erhebliche
Nutzungsbeschränkungen mit sich gebracht hätte, konnte eine gute
Lösung gefunden werden.
Im Einzelnen geprüft wurde auch, inwieweit
Zuwegungen und Leitungsführungen der vielen Einrichtungen des
Albvereins im Biosphärengebiet tangiert sind. Ebenso standen Fragen
an wegen der Unterhaltung ausgewiesener Wege in Kernzonen. Diese
Felder scheinen befriedigend gelöst.
Weitere Beratungspunkte des Lenkungsausschusses
waren und sind Fragen der Wanderführerausbildung unter
Berücksichtigung des Biosphärengebiets (spezieller Begleiter im
Biosphärengebiet, wie auch allgemeine Fortbildung). Näheres erfahren
die Ortsgruppen über die Gauwanderwarte. Ebenso stehen Fragen der
Öffentlichkeitsarbeit und von Publikationen in der Beratung.
Als mögliches Problem könnte sich mittel- bis
längerfristig die freie Sicht von Aussichtspunkten in Kernzonen
herausstellen, falls dazu z. B. auf Ebene der Felsfüße Freischnitte
erforderlich werden sollten.
Ausblick
Vom Lenkungsausschuss konnte bereits eine ganze
Menge Arbeit bewältigt und manche Frage gelöst worden. Es stehen
aber noch viele weitere Aufgaben an. So wird durch die
Biosphärengebietsverwaltung ein Rahmenkonzept für das
Biosphärengebiet zu erarbeiten sein. Darin sollen für die einzelnen
Handlungsfelder konkrete Ziele benannt und Wege zu deren Umsetzung
aufgezeigt werden. Der rechtliche Rahmen „Biosphärengebiet“ soll
damit also richtig mit Leben ausgefüllt werden. Dabei sollen alle
öffentlichen wie auch alle privaten Beteiligten mitwirken. Der
Schwäbische Albverein ist dem Wandern, dem Naturschutz, dem
Brauchtum, der Volkskultur und der Heimatpflege verpflichtet. Er ist
also sehr breit aufgestellt und verbindet damit die Erwartung, dass
er dementsprechend umfassend in den neuen Strukturen mitwirken kann.
zurück
|