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Januar 2008
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Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Aktueller Stand

 im Januar 2008

Von Gerhard Walker,
Vorsitzender des Lenkungsausschusses

Zuletzt wurde in den „Blättern“ Ausgabe 5/2006 über das Biosphärengebiet und den Lenkungsausschuss berichtet. Inzwischen ist viel geschehen: Nach dem Stand vom 18. 12. 2007 wird das künftige Biosphärengebiet Schwäbische Alb nunmehr eine Fläche von 85.134 ha umfassen, vom Roßberg bis fast zum Blautopf und von der Teck bis Zwiefalten. Es erstreckt sich über das Gebiet von drei Landkreisen (Kreis Reutlingen 66 %, Alb-Donau-Kreis 18 %, Kreis Esslingen 16 %), 29 Gemeinden und dem Gutsbezirk Münsingen (gemeindefreies Gebiet ehemaliger Truppenübungsplatz).

3,11 % der Fläche (2645 ha) des Biosphärengebiets werden als Kernzonen ausgewiesen, in der sich die Natur weitgehend unbeeinflusst vom Menschen entwickeln können soll. Diese Flächen sind grundsätzlich Waldgebiete. Gut 41 % des Biosphärengebiets werden Pflegezonen, die die Kernzonen umgeben und verbinden sollen. Sie dienen dem Schutz artenreicher Kulturlandschaften und landschaftstypischer Lebensräume und werden überwiegend durch menschliche Nutzung erhalten, gepflegt und entwickelt. Der große Rest von rund 55 % ist Entwicklungszone und bildet den Schwerpunkt des Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraums für die Bevölkerung im Biosphärengebiet. In der Rechtsverordnung ist dazu verankert, dass der Erfolg des Biosphärengebiets von einer prosperierenden wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sei. Daher sollen in den Entwicklungszonen ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Wirtschaftsweisen gefördert und weiterentwickelt werden. Dies ist auch nötig, schließlich wohnen im Biosphärengebiet  fast 160.000 Menschen.

Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (Mitte Januar 2008) wird damit gerechnet, dass die Rechtsverordnung, mit der das Biosphärengebiet errichtet wird, vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Ende Januar/Anfang Februar 2008 erlassen wird, so dass bei Erscheinen der „Blätter“ Anfang März das Biosphärengebiet wohl bereits Wirklichkeit ist. Es ist dann das erste Biosphärengebiet in Baden-Württemberg und das 14. in Deutschland.
Angesichts von drei beteiligten Kreisen, 30 Städten und Gemeinden samt Gutsbezirk und einer Vielzahl von Verbänden und Akteuren mit all ihren Interessen ist es erstaunlich, dass es dem Regierungspräsidium Tübingen als federführender Behörde in dafür recht kurzer Zeit gelungen ist, die Rechtsverordnung abzuschließen. Auch der Schwäbische Albverein, der schon seit Jahrzehnten eine großflächige Anerkennung und Schutz der Schwäbischen Alb angestrebt und verfolgt hat, sieht damit einen wichtigen Meilenstein erreicht.
 

UNESCO-Anerkennung

Das nächste große Ziel ist die Anerkennung des Biosphärengebiets durch die UNESCO. Damit würde die Schwäbische Alb quasi in die „Weltliga“ aufsteigen und findet sich dann in einer Liste von 527 Biosphärenreservaten in 105 Staaten, mit so berühmten Landschaften und Namen wie z.B. Yellowstone, Samaria-Schlucht, Serengeti-Ngorongoro, Karpaten oder Nordost-Grönland um einige besonders bekannte Landschaften zu nennen.

Voraussetzung für die UNESCO-Anerkennung ist die Erfüllung der drei Funktionen eines Biosphärengebiets („Naturschutz“, „Entwicklung“ und „Logistische Unterstützung“) sowie vielfältiger Kriterien. Dazu gehört vor allem ein Alleinstellungswert. Das sind bei der Schwäbischen Alb insbesondere die Hangbuchenwälder, die Schluchtwälder sowie die Steppenheidewälder am Albtrauf wie in den Donau-Seitentälern.
 

Was bringt der Albverein in das Biosphärengebiet ein?

Neben dem „Schützen“ steht das „Nützen“ des Biosphärengebiets z. B. als Erholungsgebiet für die Bewohner und für Feriengäste sowie als Naherholungsgebiet. Der Schwäbische Albverein ist mit 12.500 Mitgliedern und rund 50 Ortsgruppen allein im engeren Biosphärengebiet breit aufgestellt und hat nicht nur geredet, sondern schon einiges auf den Weg gebracht.

Wege und Wandern: 550 ausgebildete Wanderführer bieten Führungen an. Es gibt allein im engeren Biosphärengebiet 1.200 km Wanderwege. Ein Wanderwegenetz auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen wurde erarbeitet und markiert. Wanderkarten und Wanderliteratur, die diese neuen Wege bereits enthalten, wurden neu herausgegeben bzw. neuaufgelegt.

Aussichtstürme und Wanderheime: Vier Beobachtungstürme auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen wurden übernommen und für zivile Nutzung sicherheitstechnisch umgerüstet. Damit stellt der Albverein zehn Aussichtstürme im Biosphärengebiet zur Verfügung: Römerstein, Hohe Warte, Roßberg, Sternberg, Schönberg und Burg Teck. Dazu gehören die fünf Wanderheime Burg Derneck, Sternberg, Roßberg, Eninger Weide und Burg Teck.

Naturschutz: 100 Naturschutzwarte sind im Biosphärengebiet aktiv. Sie pflegen 65 ha eigene Naturflächen und werden auf weiteren 58 ha Flächen vom Pflegetrupp des Schwäbischen Albvereins unterstützt. Rund 50 Ortsgruppen leisten darüber hinaus über 1.800 Stunden jährlich Landschaftspflege auf weiteren über 400 ha Fläche.

Kultur: Drei Museen werden vom Schwäbischen Albverein betreut: das Trachtenmuseum in Pfullingen, die Ausstellung des Schwäbischen Albvereins im Residenzschloss in Bad Urach und das Museum Im Dorf in Reutlingen-Betzingen., In mehr als 40 Ortsgruppen wird lebendige schwäbische Kultur gepflegt. Dazu gehören die vereinseigenen Akkordeonorchester, Sing-, Theater-, Volkstanz- und Kindertanzgruppen. Geboten werden mehr als 200 Veranstaltungen im Jahr: Fasnet, Ostereier-Rugeln, Maibaum-Aufstellen, Sonnwendfeier, Nikolaus-, Weihnachts- und Silvesterfeier, Lichtstub, Mutscheln, Singtreffen, Volkstanzabende, Mundartabende, Trachtenmodenschauen, Dorfabende und Dorfhockete.

Diese Infrastruktur des Albvereins wird ganz selbstverständlich von Tourismus und Naherholung genutzt. Dies ist ja auch Sinn der Sache. Der Albverein möchte deshalb aber auch in den entsprechenden (neuen) Strukturen mitreden dürfen.
 

Aus der Arbeit des Lenkungsausschusses

Der Lenkungsausschuss des Albvereins hat in bisher sieben Sitzungen umfangreiche Arbeit bewältigen können. Breiten Raum nahmen die Wanderwege in den künftigen Kernzonen ein. Es handelt sich um rund 40 Wegeabschnitte. Hierzu gab es modifizierende Vorschläge des Regierungspräsidiums. Diese wurden in mehreren Besprechungsrunden in konstruktiver Atmosphäre erörtert. Im Sommer 2007 wurden die betroffenen Gaue und Ortsgruppen dazu befragt. Im Dezember fand dann auf Grund deren Stellungnahmen eine weitere Besprechung mit dem Regierungspräsidium statt, bei der man sich weitgehend angenähert hat.
In der Rechtsverordnung für das Biosphärengebiet ist enthalten, dass die Frage der Wanderwege in den Kernzonen in einer besonderen Regelung des Regierungspräsidiums im Laufe des Jahres 2008, spätestens bis zur Anerkennung durch die UNESCO erfolgen wird. Der Albverein erwartet nach den bisherigen Gesprächen dabei keine unüberwindlichen Probleme. Als Übergangsregelung können alle Wanderwege in den Kernzonen, auch nach Ausweisung des Biosphärengebiets, bis zum Erlass des Wegekonzepts wie bisher genutzt werden.

Auch hinsichtlich der zunächst in ein Kerngebiet eingezwängten Burg Derneck, was für die Gäste erhebliche Nutzungsbeschränkungen mit sich gebracht hätte, konnte eine gute Lösung gefunden werden.

Im Einzelnen geprüft wurde auch, inwieweit Zuwegungen und Leitungsführungen der vielen Einrichtungen des Albvereins im Biosphärengebiet tangiert sind. Ebenso standen Fragen an wegen der Unterhaltung ausgewiesener Wege in Kernzonen. Diese Felder scheinen befriedigend gelöst.

Weitere Beratungspunkte des Lenkungsausschusses waren und sind Fragen der Wanderführerausbildung unter Berücksichtigung des Biosphärengebiets (spezieller Begleiter im Biosphärengebiet, wie auch allgemeine Fortbildung). Näheres erfahren die Ortsgruppen über die Gauwanderwarte. Ebenso stehen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und von Publikationen in der Beratung.

Als mögliches Problem könnte sich mittel- bis längerfristig die freie Sicht von Aussichtspunkten in Kernzonen herausstellen, falls dazu z. B. auf Ebene der Felsfüße Freischnitte erforderlich werden sollten.
 

Ausblick

Vom Lenkungsausschuss konnte bereits eine ganze Menge Arbeit bewältigt und manche Frage gelöst worden. Es stehen aber noch viele weitere Aufgaben an. So wird durch die Biosphärengebietsverwaltung ein Rahmenkonzept für das Biosphärengebiet zu erarbeiten sein. Darin sollen für die einzelnen Handlungsfelder konkrete Ziele benannt und Wege zu deren Umsetzung aufgezeigt werden. Der rechtliche Rahmen „Biosphärengebiet“ soll damit also richtig mit Leben ausgefüllt werden. Dabei sollen alle öffentlichen wie auch alle privaten Beteiligten mitwirken. Der Schwäbische Albverein ist dem Wandern, dem Naturschutz, dem Brauchtum, der Volkskultur und der Heimatpflege verpflichtet. Er ist also sehr breit aufgestellt und verbindet damit die Erwartung, dass er dementsprechend umfassend in den neuen Strukturen mitwirken kann.
 

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