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Januar 2008
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Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb wurde am
26. Mai 2009 offiziell als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt.

Der Schwäbische Albverein gratuliert hierzu recht herzlich und freut sich sehr über die Anerkennung.

 

Der einstige Truppenübungsplatz bietet das Bild einer Kulturland-
schaft, die für die Kuppenalb im 19. Jahrhundert typisch war und die es sonst nirgendwo mehr gibt.

copyright Th. Pfündel

Im neuen Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2005 ist mit § 28 erstmals eine Bestimmung über Biosphärengebiete aufgenommen worden. Hiernach können „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete" durch eine Rechtsverordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zum Biosphärengebiet erklärt werden. Die weiteren Grundvoraussetzungen für ein Biosphärengebiet sind im Gesetz bezeichnet. Danach muss es sich u. a. um großräumige Kulturlandschaften mit reicher, charakteristischer Naturausstattung handeln, die in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen. In Biosphärengebieten soll modellhaft aufgezeigt werden, wie sich die im Gebiet lebenden Menschen und die Natur gemeinsam und nachhaltig entwickeln können.

Zurück geht der Begriff „Biosphärengebiet" auf die UNESCO, die seit 1970 weltweit Biosphärenreservate zum Schutz typischer Kulturlandschaften anerkennt. In Deutschland gibt es bislang nur 14 solcher Gebiete, wie z.B. Rhön oder Spreewald. In Baden-Württemberg gibt es bisher kein Biosphärengebiet. Weltweit hat die UNESCO (Stand Oktober 2005) bisher 489 Gebiete in 102 Staaten anerkannt, darunter so bekannte wie die Everglades oder der Yellowstone-Nationalpark in USA, Gran Canaria oder die Samaria-Schlucht auf Kreta.

Ziel ist es, auch für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb die UNESCO-Anerkennung zu erhalten. Dazu müssen zunächst die so genannten MAB-Kriterien (Mensch und Biosphäre), ein umfangreicher Katalog, erfüllt werden. Dann prüft das Deutsche MAB-Nationalkomitee den Antrag. Im positiven Fall wird der Antrag dann über das zuständige Bundesministerium dem Internationalen Koordinationsrat der UNESCO zur Entscheidung zugeleitet. Es steht also noch viel gemeinsame Arbeit und ein langer Weg bevor. Anerkannte Gebiete werden übrigens vom deutschen MAB-Nationalkomitee in zehnjährigem Turnus überprüft.

Ausgestaltung des geplanten Biosphärengebiets Schwäbische Alb
Nach den MAB-Kriterien muss ein Biosphärengebiet in eine Kern-, eine Pflege- und eine Entwicklungszone gegliedert sein (sog. Zonierung). Die Kernzone, die mindestens 3 % der Gesamtfläche einnehmen muss, hat den Schutzcharakter eines Naturschutzgebiets. Die Kernzonen werden von jeglicher wirtschaftlicher Nutzung freigehalten. Im Biosphärengebiet Schwäbische Alb sollen das insbesondere die Hangbuchenwälder, die Hangschuttwälder und die Schluchtwälder sowie typische Kuppen sein. Es zeichnet sich ein Flächenanteil von voraussichtlich 4 % ab.
In der Pflegezone (nach MAB-Kriterien mindestens 10 % der Fläche, wobei Kernzone und Pflegezone zusammen mindestens 20 % der Fläche betragen müssen) sollen wertvolle Ökosysteme durch schonende Landnutzung erhalten werden. In die Pflegezone sollen Gebiete einbezogen werden, die besonders prägend für die Schwäbische Alb sind. Die Pflegezone wird voraussichtlich bei stattlichen ca. 35 % liegen, weil darin weite Teile des 6.700 ha großen ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen enthalten sind. Beschränkungen für eine ordnungsgemäße Landwirtschaft soll es in der Pflegezone nicht geben. Die forstliche Bewirtschaftung soll auf der Basis naturnaher Waldwirtschaft erfolgen. Der größte Teil der Pflegezone ist im Übrigen schon jetzt geschützt (Landschaftsschutz, Naturschutz oder Natura 2000).

Im Rest von also etwas über 60 % der Fläche, der Entwicklungszone, gelten keine speziellen rechtlichen Beschränkungen. Hier soll gezeigt werden, dass der Mensch die Biosphäre nutzen kann, ohne sie zu zerstören. Die Entwicklungszone soll also Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum für die Bevölkerung sein und bleiben. Hier sollen daher auch künftig z. B. neue Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden können.

copyright Th. Pfündel

Nicht nur weite Wiesen und Schafweiden, sondern auch alte Buchenwälder machen den Reiz des Münsinger Hardts aus (oben).


 

Ein Zeichen dafür, dass wirtschaftliche Nutzung unterblieb, sind die alten Bäume und Baumleichen (rechts).

copyright Th. Pfündel

Initialzündung
Nachdem bekannt wurde, dass die Bundeswehr den großen Truppenübungsplatz Münsingen aufgeben will, gab es vielfältige, mitunter fast abenteuerliche Vorschläge, was man denn mit dem Gelände machen soll. Der Gedanke, dieses 6.700 ha große Gebiet, das trotz oder gerade wegen der 100-jährigen Nutzung als Truppenübungsplatz in weiten Teilen sich als ursprüngliches Naturerbe erhalten hat, als zusammenhängende Fläche zu bewahren, bekam in der öffentlichen Diskussion durch die Bemühungen von Land, Regierungspräsidium Tübingen, Landratsamt Reutlingen und Stadt Münsingen und anderer, aber auch des Schwäbischen Albvereins, Dominanz. So entstand der Gedanke, von der im neuen Naturschutzgesetz enthaltenen Möglichkeit der Ausweisung eines Biosphärengebiets Gebrauch zu machen.

Chancen
Ein Biosphärengebiet Schwäbische Alb bietet große Entwicklungschancen für die gesamte Region. Wie schon mit den seit einigen Jahren im Landkreis Reutlingen laufenden Projekten PLENUM und Regionen Aktiv bewiesen wurde, lassen sich durchaus wirtschaftliche Ansätze mit naturorientierten neuen Produkten initiieren und vermarkten. Dieser Weg von „Schützen durch nützen" lässt sich in einem Biosphärengebiet bestens weiterverfolgen und ausbauen. So schreibt das Regierungspräsidium Tübingen in einer Informationsschrift vom Januar 2006: „Für die Schwäbische Alb bedeutet dies, dass neben dem Schutz der wertvollen Natur unserer Heimat verschiedene Ziele verfolgt werden müssen. Dazu gehört, weiterhin innovative und zugleich ressourcenschonende wirtschaftliche Ansätze im gesamten Gebiet zu fördern und entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen. Denn nur wenn die Region es den darin lebenden Menschen ermöglicht, ihre eigene Existenz zu sichern, kann es auch gelingen, die vom Menschen geschaffene wertvolle Kulturlandschaft der Schwäbischen Alb in Zukunft zu bewahren."
Mit der Anerkennung als Biosphärengebiet durch die UNESCO wird aber auch ohne Zweifel national wie international ein beachtlicher Werbeeffekt mit vielerlei positiven Wirkungen, z. B. als so genannter weicher Standortvorteil für Industrie und Gewerbe wie für den Fremdenverkehr ausgehen, um nur einige zu nennen.

Aktueller Stand
Bislang haben um die 30 Städte und Gemeinden ihr Interesse bekundet, sich am Biosphärengebiet zu beteiligen. In einigen Fällen sind noch weitere Verhandlungen zwischen Regierungspräsidium bzw. Landratsämtern und Kommunen nötig. Insgesamt ist die Beteiligungsrunde damit aber mit äußerst positiver Resonanz abgeschlossen. Die Fläche des Biosphärengebiets wird hiernach bei stattlichen rund 70.000 ha liegen. Die Rechtsverordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum, mit der das Biosphärengebiet begründet wird, wird für den Herbst erwartet.

Ein MAB-Kriterium ist auch die Einrichtung einer Gebietsverwaltung für alle mit dem großen Biosphärengebiet anfallenden Aufgaben. So müssen beispielsweise innerhalb von drei Jahren ein abgestimmtes Rahmenkonzept und darauf aufbauend innerhalb von fünf Jahren Pflege- und Entwicklungspläne für besonders schutz- bzw. pflegebedürftige Bereiche ausgearbeitet werden. Als Vorläufer dieser Verwaltung hat bereits ein „Starterteam" aus Fachleuten mit Sitz in Münsingen seine Arbeit aufgenommen.

copyright Th. Pfündel
Zerwühlt ist das Münsinger Hardt an manchen Stellen.
In den Spuren, die die Panzer mit ihren Ketten
hinterlassen haben, bildeten sich kleinste Tümpel.
Sie tragen zur Artenvielfalt bei.


Warum einen Lenkungsausschuss?
Die Fläche des geplanten Biosphärengebiets wird voraussichtlich im Bereich von 70.000 ha liegen. Von dem Gebiet werden fünf Gaue des Schwäbischen Albvereins berührt (Ermsgau, Lichtensteingau, Teck-Neuffen-Gau, Donau-Bussen-Gau und Donau-Blau-Gau) sowie voraussichtlich 40 bis 50 Ortsgruppen. So erschien es einerseits nötig, die Meinungsbildung innerhalb des Albvereins zu koordinieren und andrerseits der öffentlichen Verwaltung einen Ansprechpartner in Fragen des Biosphärengebiets zu bieten. Natürlich steht der Lenkungsausschuss in engem Kontakt mit Präsidium und Hauptgeschäftsstelle.

Dementsprechend ist der Lenkungsausschuss zusammengesetzt. Neben den Vorsitzenden der genannten Gaue (Günter Walter, Thomas Keck, Gerhard Böhringer, Rudi Ganser und Dieter Gerlitz) sind Hauptwegmeister und Vorstandsmitglied Dieter Stark, Hauptwanderwart Karl-Heinz Lautenschlager sowie die Bereiche Gebäude und Kultur (in Vertretung des Hauptfachwarts für Kultur Manfred Stingel) durch Hauptschatzmeister Helmut Pfitzer, Naturschutz durch den Albvereins-Naturschutzreferenten Werner Breuninger sowie Öffentlichkeitsarbeit und Literatur durch Hauptgeschäftsführer Erwin Abler M.A. vertreten. Zum Ausschuss-Vorsitzenden wurde der stv. Gauvorsitzende des Lichtensteingaues, Gerhard Walker, Pfullingen, bestellt. Stellvertretende Vorsitzende sind Hauptwegmeister Dieter Stark und der Vorsitzende des Ermsgaues, Günter Walter. Die Protokollführung hat der Gaunaturschutzwart des Lichtensteingaus, Fritz Merkle übernommen.

In der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses im Juni wurden bereits grundlegende Fragen angegangen und Facharbeitsgruppen unter Vorsitz der Fachmitglieder des Lenkungsausschusses gebildet, die Lösungsvorschläge für die von der Lenkungsgruppe formulierten Aufgabenstellungen erarbeiten, aber auch eigene Initiativen, Anregungen und Vorschläge an den Lenkungsausschuss richten sollen. In diesen Facharbeitsgruppen sollen wiederum die entsprechenden Fachwarte der betroffenen Gaue und weitere Fachleute mitwirken.

Herausragende Themen sind zunächst u. a. die Beibehaltung wichtiger Wanderwege auch in Kerngebieten, oder eine spezifische Weiterbildung unserer Wanderführer für das Biosphärengebiet, die bereits angedacht ist und konzipiert wird.

Resümee
Mit dem vom Albvereins-Präsidenten eingesetzten Lenkungsausschuss Biosphärengebiet Schwäbische Alb (LaBioSA) hat der Schwäbische Albverein die erforderliche Struktur geschaffen, um wirkungsvoll an den sich durch das geplante Biosphärengebiet ergebenden Aufgabenstellungen mitarbeiten, aber auch die Interessen des Albvereins wahrnehmen zu können. Der Schwäbische Albverein kann jedenfalls mit seinem ausgedehnten Wanderwegenetz, mit seinen bestens ausgebildeten Wanderführern und Naturschutzwarten, mit seinen Wanderheimen und Aussichtstürmen, nicht zuletzt auch mit den vier neuen Türmen im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes, die im Herbst eröffnet werden sollen, und mit seinen Pflegeeinsätzen für Biotope und Schutzgebiete sehr viel Wissen und Infrastruktur in das neue Biosphärengebiet einbringen.

Ein Mosaik aus Biotop-Typen ist die Grundlage für eine reiche Pflanzen- und Tierwelt, die als „Spenderpopulation" für das weite Umland dient.

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