Im
neuen Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2005
ist mit § 28 erstmals eine Bestimmung über Biosphärengebiete
aufgenommen worden. Hiernach können „einheitlich zu schützende und
zu entwickelnde Gebiete" durch eine Rechtsverordnung des
Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zum Biosphärengebiet
erklärt werden. Die weiteren Grundvoraussetzungen für ein
Biosphärengebiet sind im Gesetz bezeichnet. Danach muss es sich u.
a. um großräumige Kulturlandschaften mit reicher, charakteristischer
Naturausstattung handeln, die in wesentlichen Teilen die
Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend
eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen. In Biosphärengebieten soll
modellhaft aufgezeigt werden, wie sich die im Gebiet lebenden
Menschen und die Natur gemeinsam und nachhaltig entwickeln können.
Zurück geht der Begriff „Biosphärengebiet" auf die UNESCO, die
seit 1970 weltweit Biosphärenreservate zum Schutz typischer
Kulturlandschaften anerkennt. In Deutschland gibt es bislang nur 14
solcher Gebiete, wie z.B. Rhön oder Spreewald. In Baden-Württemberg
gibt es bisher kein Biosphärengebiet. Weltweit hat die UNESCO (Stand
Oktober 2005) bisher 489 Gebiete in 102 Staaten anerkannt, darunter
so bekannte wie die Everglades oder der Yellowstone-Nationalpark in
USA, Gran Canaria oder die Samaria-Schlucht auf Kreta.
Ziel ist es, auch für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb die
UNESCO-Anerkennung zu erhalten. Dazu müssen zunächst die so
genannten MAB-Kriterien (Mensch und Biosphäre), ein umfangreicher
Katalog, erfüllt werden. Dann prüft das Deutsche MAB-Nationalkomitee
den Antrag. Im positiven Fall wird der Antrag dann über das
zuständige Bundesministerium dem Internationalen Koordinationsrat
der UNESCO zur Entscheidung zugeleitet. Es steht also noch viel
gemeinsame Arbeit und ein langer Weg bevor. Anerkannte Gebiete
werden übrigens vom deutschen MAB-Nationalkomitee in zehnjährigem
Turnus überprüft.
Ausgestaltung des geplanten Biosphärengebiets
Schwäbische Alb
Nach den MAB-Kriterien muss ein Biosphärengebiet in eine
Kern-, eine Pflege- und eine Entwicklungszone gegliedert sein (sog.
Zonierung). Die Kernzone, die mindestens 3 % der Gesamtfläche
einnehmen muss, hat den Schutzcharakter eines Naturschutzgebiets.
Die Kernzonen werden von jeglicher wirtschaftlicher Nutzung
freigehalten. Im Biosphärengebiet Schwäbische Alb sollen das
insbesondere die Hangbuchenwälder, die Hangschuttwälder und die
Schluchtwälder sowie typische Kuppen sein. Es zeichnet sich ein
Flächenanteil von voraussichtlich 4 % ab.
In der Pflegezone (nach MAB-Kriterien mindestens 10 % der Fläche,
wobei Kernzone und Pflegezone zusammen mindestens 20 % der Fläche
betragen müssen) sollen wertvolle Ökosysteme durch schonende
Landnutzung erhalten werden. In die Pflegezone sollen Gebiete
einbezogen werden, die besonders prägend für die Schwäbische Alb
sind. Die Pflegezone wird voraussichtlich bei stattlichen ca. 35 %
liegen, weil darin weite Teile des 6.700 ha großen ehemaligen
Truppenübungsplatzes Münsingen enthalten sind. Beschränkungen für
eine ordnungsgemäße Landwirtschaft soll es in der Pflegezone nicht
geben. Die forstliche Bewirtschaftung soll auf der Basis naturnaher
Waldwirtschaft erfolgen. Der größte Teil der Pflegezone ist im
Übrigen schon jetzt geschützt (Landschaftsschutz, Naturschutz oder
Natura 2000).
Im Rest von also etwas über 60 % der Fläche, der
Entwicklungszone, gelten keine speziellen rechtlichen
Beschränkungen. Hier soll gezeigt werden, dass der Mensch die
Biosphäre nutzen kann, ohne sie zu zerstören. Die Entwicklungszone
soll also Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum für die
Bevölkerung sein und bleiben. Hier sollen daher auch künftig z. B.
neue Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden können.
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Pfündel

Nicht nur weite Wiesen und Schafweiden, sondern auch alte
Buchenwälder machen den Reiz des Münsinger Hardts aus
(oben).
Ein Zeichen dafür, dass wirtschaftliche Nutzung unterblieb, sind
die alten Bäume und Baumleichen (rechts).
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Pfündel
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Initialzündung
Nachdem bekannt wurde, dass die Bundeswehr den großen
Truppenübungsplatz Münsingen aufgeben will, gab es vielfältige,
mitunter fast abenteuerliche Vorschläge, was man denn mit dem
Gelände machen soll. Der Gedanke, dieses 6.700 ha große Gebiet, das
trotz oder gerade wegen der 100-jährigen Nutzung als
Truppenübungsplatz in weiten Teilen sich als ursprüngliches
Naturerbe erhalten hat, als zusammenhängende Fläche zu bewahren,
bekam in der öffentlichen Diskussion durch die Bemühungen von Land,
Regierungspräsidium Tübingen, Landratsamt Reutlingen und Stadt
Münsingen und anderer, aber auch des Schwäbischen Albvereins,
Dominanz. So entstand der Gedanke, von der im neuen
Naturschutzgesetz enthaltenen Möglichkeit der Ausweisung eines
Biosphärengebiets Gebrauch zu machen.
Chancen
Ein Biosphärengebiet Schwäbische Alb bietet große
Entwicklungschancen für die gesamte Region. Wie schon mit den seit
einigen Jahren im Landkreis Reutlingen laufenden Projekten PLENUM
und Regionen Aktiv bewiesen wurde, lassen sich durchaus
wirtschaftliche Ansätze mit naturorientierten neuen Produkten
initiieren und vermarkten. Dieser Weg von „Schützen durch nützen"
lässt sich in einem Biosphärengebiet bestens weiterverfolgen und
ausbauen. So schreibt das Regierungspräsidium Tübingen in einer
Informationsschrift vom Januar 2006: „Für die Schwäbische Alb
bedeutet dies, dass neben dem Schutz der wertvollen Natur unserer
Heimat verschiedene Ziele verfolgt werden müssen. Dazu gehört,
weiterhin innovative und zugleich ressourcenschonende
wirtschaftliche Ansätze im gesamten Gebiet zu fördern und
entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen. Denn nur wenn die Region es
den darin lebenden Menschen ermöglicht, ihre eigene Existenz zu
sichern, kann es auch gelingen, die vom Menschen geschaffene
wertvolle Kulturlandschaft der Schwäbischen Alb in Zukunft zu
bewahren."
Mit der Anerkennung als Biosphärengebiet durch die UNESCO wird aber
auch ohne Zweifel national wie international ein beachtlicher
Werbeeffekt mit vielerlei positiven Wirkungen, z. B. als so
genannter weicher Standortvorteil für Industrie und Gewerbe wie für
den Fremdenverkehr ausgehen, um nur einige zu nennen.
Aktueller Stand
Bislang haben um die 30 Städte und Gemeinden ihr Interesse
bekundet, sich am Biosphärengebiet zu beteiligen. In einigen Fällen
sind noch weitere Verhandlungen zwischen Regierungspräsidium bzw.
Landratsämtern und Kommunen nötig. Insgesamt ist die
Beteiligungsrunde damit aber mit äußerst positiver Resonanz
abgeschlossen. Die Fläche des Biosphärengebiets wird hiernach bei
stattlichen rund 70.000 ha liegen. Die Rechtsverordnung des
Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum, mit der das
Biosphärengebiet begründet wird, wird für den Herbst erwartet.
Ein MAB-Kriterium ist auch die Einrichtung einer
Gebietsverwaltung für alle mit dem großen Biosphärengebiet
anfallenden Aufgaben. So müssen beispielsweise innerhalb von drei
Jahren ein abgestimmtes Rahmenkonzept und darauf aufbauend innerhalb
von fünf Jahren Pflege- und Entwicklungspläne für besonders schutz-
bzw. pflegebedürftige Bereiche ausgearbeitet werden. Als Vorläufer
dieser Verwaltung hat bereits ein „Starterteam" aus Fachleuten mit
Sitz in Münsingen seine Arbeit aufgenommen.
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Zerwühlt ist das Münsinger Hardt an manchen Stellen.
In den Spuren, die die Panzer mit ihren Ketten
hinterlassen haben, bildeten sich kleinste Tümpel.
Sie tragen zur Artenvielfalt bei.
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Warum einen Lenkungsausschuss?
Die Fläche des geplanten Biosphärengebiets wird voraussichtlich
im Bereich von 70.000 ha liegen. Von dem Gebiet werden fünf Gaue des
Schwäbischen Albvereins berührt (Ermsgau, Lichtensteingau,
Teck-Neuffen-Gau, Donau-Bussen-Gau und Donau-Blau-Gau) sowie
voraussichtlich 40 bis 50 Ortsgruppen. So erschien es einerseits
nötig, die Meinungsbildung innerhalb des Albvereins zu koordinieren
und andrerseits der öffentlichen Verwaltung einen Ansprechpartner in
Fragen des Biosphärengebiets zu bieten. Natürlich steht der
Lenkungsausschuss in engem Kontakt mit Präsidium und
Hauptgeschäftsstelle.
Dementsprechend ist der Lenkungsausschuss zusammengesetzt. Neben
den Vorsitzenden der genannten Gaue (Günter Walter, Thomas Keck,
Gerhard Böhringer, Rudi Ganser und Dieter Gerlitz) sind
Hauptwegmeister und Vorstandsmitglied Dieter Stark, Hauptwanderwart
Karl-Heinz Lautenschlager sowie die Bereiche Gebäude und Kultur (in
Vertretung des Hauptfachwarts für Kultur Manfred Stingel) durch
Hauptschatzmeister Helmut Pfitzer, Naturschutz durch den
Albvereins-Naturschutzreferenten Werner Breuninger sowie
Öffentlichkeitsarbeit und Literatur durch Hauptgeschäftsführer Erwin
Abler M.A. vertreten. Zum Ausschuss-Vorsitzenden wurde der stv.
Gauvorsitzende des Lichtensteingaues, Gerhard Walker, Pfullingen,
bestellt. Stellvertretende Vorsitzende sind Hauptwegmeister Dieter
Stark und der Vorsitzende des Ermsgaues, Günter Walter. Die
Protokollführung hat der Gaunaturschutzwart des Lichtensteingaus,
Fritz Merkle übernommen.
In der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses im Juni wurden
bereits grundlegende Fragen angegangen und Facharbeitsgruppen unter
Vorsitz der Fachmitglieder des Lenkungsausschusses gebildet, die
Lösungsvorschläge für die von der Lenkungsgruppe formulierten
Aufgabenstellungen erarbeiten, aber auch eigene Initiativen,
Anregungen und Vorschläge an den Lenkungsausschuss richten sollen.
In diesen Facharbeitsgruppen sollen wiederum die entsprechenden
Fachwarte der betroffenen Gaue und weitere Fachleute mitwirken.
Herausragende Themen sind zunächst u. a. die Beibehaltung
wichtiger Wanderwege auch in Kerngebieten, oder eine spezifische
Weiterbildung unserer Wanderführer für das Biosphärengebiet, die
bereits angedacht ist und konzipiert wird.
Resümee
Mit dem vom Albvereins-Präsidenten eingesetzten
Lenkungsausschuss Biosphärengebiet Schwäbische Alb (LaBioSA) hat der
Schwäbische Albverein die erforderliche Struktur geschaffen, um
wirkungsvoll an den sich durch das geplante Biosphärengebiet
ergebenden Aufgabenstellungen mitarbeiten, aber auch die Interessen
des Albvereins wahrnehmen zu können. Der Schwäbische Albverein kann
jedenfalls mit seinem ausgedehnten Wanderwegenetz, mit seinen
bestens ausgebildeten Wanderführern und Naturschutzwarten, mit
seinen Wanderheimen und Aussichtstürmen, nicht zuletzt auch mit den
vier neuen Türmen im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes,
die im Herbst eröffnet werden sollen, und mit seinen Pflegeeinsätzen
für Biotope und Schutzgebiete sehr viel Wissen und Infrastruktur in
das neue Biosphärengebiet einbringen.
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| Ein Mosaik aus Biotop-Typen ist die Grundlage für eine reiche
Pflanzen- und Tierwelt, die als „Spenderpopulation" für das weite
Umland dient. |